Test auf Down-Syndrom: Abgeordnete wollen Bundestagsantrag ändern

Test auf Down-Syndrom: Abgeordnete wollen Bundestagsantrag ändern
Der Bundestag soll am Donnerstag darüber abstimmen, ob die Anwendung vorgeburtlicher Tests auf das Down-Syndrom evaluiert wird. Kurz vorher gibt es einen Änderungsantrag, der festlegen soll, dass die Kassenzulassung nicht infrage gestellt wird.

Berlin (epd). Kurz vor einer geplanten Abstimmung über eine wissenschaftliche Evaluation des Einsatzes von Gen-Tests bei Schwangeren ist hinter den Kulissen des Bundestags Streit um das Thema entflammt. Wie am Mittwoch bekannt wurde, soll kurzfristig auch ein Änderungsantrag zur Abstimmung gestellt werden, der darauf abzielt, den „aktuellen Umfang der Kassenleistung“ in Bezug auf nicht-invasive Pränataltests zu erhalten. Der Änderungsantrag, der dem Evangelischen Pressedienst (epd) vorliegt, wird von Parlamentarierinnen von SPD, Grünen und Linken unterstützt.

Der ursprüngliche Antrag von Abgeordneten von Union, SPD, Grünen und Linken, der sich seit Monaten in der parlamentarischen Beratung befindet, fordert ein Monitoring des Tests, um herauszufinden, aus welchen Gründen er angewendet wird und was die Folgen davon sind. Die Gruppe aus Abgeordneten fordert zudem, ein interdisziplinäres Gremium einzusetzen, „das die rechtlichen, ethischen und gesundheitspolitischen Grundlagen der Kassenzulassung“ des Tests prüft, eine Abschaffung der Kassenleistung fordert er nicht explizit.

Antrag hinterfragt massenhafte Anwendung der Tests

Hintergrund des Antrags ist die vermehrte Nutzung des Tests, der anhand einer Blutprobe der Schwangeren Auskunft über die Möglichkeit einer genetischen Veränderung beim ungeborenen Kind geben kann. Konkret sucht er nach den Trisomien 13 und 18 sowie 21, auch bekannt als das Down-Syndrom. Der Test wurde 2022 in den Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenkassen aufgenommen. Eigentlich sollte er nur bei vorliegenden Risiken zum Einsatz kommen, nach Zahlen der Krankenkasse Barmer kommt er aber inzwischen bei jeder zweiten Schwangerschaft zum Einsatz.

Das sieht die Gruppe, die den ursprünglichen Antrag eingebracht hat, kritisch. Es sei zu befürchten, dass Schwangeren unabhängig von der medizinischen Relevanz der Test empfohlen werde, heißt es darin. Dies provoziere potenziell, dass die Anwendung „faktisch einer Reihenuntersuchung“ vorrangig auf das Down-Syndrom gleichkommen könnte. Die Abstimmung über den Antrag sowie den Änderungsantrag soll am Donnerstag wie bei ethischen Themen üblich nicht entlang von Parteigrenzen erfolgen.