Berlin (epd). Menschen mit gutem Einkommen müssen sich im kommenden Jahr auf höhere Sozialabgaben einstellen. Das Bundeskabinett brachte am Mittwoch die Anhebung der Beitragsbemessungsgrenzen auf den Weg. Die Beitragsbemessungsgrenze bezeichnet den Betrag des Bruttoeinkommens, bis zu dem Beiträge für die Sozialversicherungen abgeführt werden. Löhne und Gehälter oberhalb dieses Betrags sind beitragsfrei.
Für verschiedene Sozialversicherungszweige gelten unterschiedliche Grenzen. Für deren Neuberechnung wurde die statistische Entwicklung von Löhnen und Gehältern im Jahr 2025 zugrunde gelegt. Damit ergebe sich eine Anhebung der Bemessungsgrenze um 4,38 Prozent, erklärte das Bundesarbeitsministerium. Für die gesetzliche Krankenversicherung wurde allerdings im Zuge der im Sommer verabschiedeten Reform eine zusätzliche Anhebung um rund 300 Euro im Monat beschlossen.
Auch Hürde für private Krankenversicherung steigt
Derzeit liegt die Beitragsbemessungsgrenze für die Krankenversicherung bei 69.750 Euro Jahreseinkommen, 2027 sollen es 76.500 Euro sein. Hier wird außerdem die Versicherungspflichtgrenze verändert: Sie soll von 77.400 Euro auf 84.150 Euro steigen. Wer mehr verdient, kann in die private Krankenkasse wechseln. Die Grenzen der gesetzlichen Krankenversicherung gelten auch für die soziale Pflegeversicherung.
In der gesetzlichen Rentenversicherung soll die Beitragsbemessungsgrenze nächstes Jahr bei 106.200 Euro liegen. Aktuell sind es 101.400 Euro. Damit die neuen Beträge in Kraft treten können, ist noch die Zustimmung des Bundesrats nötig.




