Berlin (epd). Wenn in einer Partnerschaft häusliche Gewalt geschieht, soll dies bei familiengerichtlichen Verfahren künftig stärker berücksichtigt werden. Das Kabinett beschloss dazu am Mittwoch einen Gesetzentwurf aus dem Justizministerium. Er sieht unter anderem vor, dass Gewaltbetroffene mehr Auswahl beim Gerichtsstandort bekommen, wenn sie ihren aktuellen Wohnort geheim halten wollen. Sind Kinder im Verfahren involviert und gibt es Hinweise auf häusliche Gewalt, sollen die Gerichte dem schnell nachgehen und Schutzmaßnahmen anstoßen.
Vorgesehen ist außerdem eine Klarstellung im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) zum Thema Scheidung. Normalerweise müssen Eheleute zunächst ein Trennungsjahr hinter sich bringen, bevor es zur Scheidung kommen kann. Es gibt zwar Ausnahmen, wenn eine „unzumutbare Härte“ vorliegt, diese ist im BGB aber nicht konkretisiert. Künftig soll es dort heißen: „Eine unzumutbare Härte liegt in der Regel vor, wenn der andere Ehegatte den Antragsteller oder ein im Haushalt des Antragstellers lebendes Kind vorsätzlich und widerrechtlich am Körper, an der Gesundheit, der Freiheit oder der sexuellen Selbstbestimmung verletzt hat.“
Hubig: Gewaltschutz „Aufgabe des ganzen Staates“
Weitere Gesetzesänderungen zielen darauf ab, Kindern vor dem Familiengericht mehr Mitsprache zu geben. Das gilt besonders für Kinder ab 14 Jahren. Der Entwurf sieht zudem vor, dass Fachwissen über „Dynamiken und Auswirkungen“ häuslicher Gewalt eine Voraussetzung sein soll, damit jemand Familienrichterin oder -richter werden kann.
Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) erklärte, die Pläne seien „ein wichtiger Baustein unserer Gesamtstrategie zum besseren Schutz vor häuslicher Gewalt“. Gewaltschutz sei „Aufgabe des ganzen Staates, und wir nehmen alle staatlichen Stellen in die Pflicht“. Mit dem Gesetzentwurf befassen sich als Nächstes Bundestag und Bundesrat.




