Bundesverwaltungsgericht hebt Verhandlung zum Sonntagsschutz auf

Bundesverwaltungsgericht hebt Verhandlung zum Sonntagsschutz auf

Leipzig (epd). Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat eine für Mittwoch geplante mündliche Verhandlung zum Sonntagsschutz abgesetzt. Gründe wurden zunächst nicht genannt. Geklagt hatte die sächsische Landeskirche wegen eines laut Gericht vom Freistaat Sachsen betriebenen Callcenters, in dem Sonn- und Feiertagsarbeit erlaubt sind. Die Regelung verletzt nach Ansicht der Evangelisch-Lutherischen Landeskirche Sachsens den verfassungsrechtlich gewährleisteten Sonn- und Feiertagsschutz.

Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer dürfen an Sonntagen und gesetzlichen Feiertagen grundsätzlich nicht beschäftigt werden. Ausnahmen sind jedoch möglich. Sie betreffen vor allem für das Gemeinwohl notwendige Unternehmen wie Feuerwehr, Rettungsdienste, Krankenhäuser und Polizei.