BGH: Mehrere Asylanträge begründen noch keine Fluchtgefahr

BGH: Mehrere Asylanträge begründen noch keine Fluchtgefahr
Ein Gericht ordnete Abschiebehaft gegen einen staatenlosen Palästinenser an, der in mehreren EU-Ländern Asylanträge gestellt hatte. Das allein reiche dafür aber nicht, entschied nun der Bundesgerichtshof.

Karlsruhe (epd). Mehrere Asylanträge in unterschiedlichen EU-Mitgliedstaaten begründen noch keine Fluchtgefahr und eine daraus folgende Abschiebungshaft. Denn allein wegen eines solchen Verhaltens könne nicht davon ausgegangen werden, dass der Ausländer eine freiwillige Ausreise aus Deutschland verweigere, entschied der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe in einem am Montag veröffentlichten Beschluss. (AZ:XIII ZB 33/23)

Im konkreten Fall ging es um einen staatenlosen Palästinenser, der 2023 in einer deutschen Polizeiwache um Asyl nachsuchte. Im Schengener Informationssystem war vermerkt, dass der Mann seit 2020 in Österreich lebte und sein dort gestellter Asylantrag zweimal abgelehnt wurde. Daraufhin beantragte er nicht nur in Deutschland, sondern auch in Belgien erneut Asyl.

Amtsgericht ordnete Haft an

Da der Mann sich illegal in Deutschland aufhielt, erklärte Österreich sich bereit, ihn wieder zurückzunehmen. Ihm wurde von den deutschen Behörden die Abschiebung angedroht. Das Amtsgericht Duisburg ging wegen der mehreren von ihm gestellten Asylanträge von Fluchtgefahr aus und ordnete Haft an, um die Abschiebung zu sichern.

Dies sei nicht rechtens, entschied der BGH. Zwar könne Fluchtgefahr einen Haftgrund darstellen. Der Betroffene müsse hierfür aber erklärten, dass er nicht freiwillig ausreisen wolle: „Erforderlich ist damit eine Äußerung, aus der sich die Entziehungsabsicht nach den Gesamtumständen eindeutig ergibt.“

Verweis auf EU-Recht

EU-Recht verpflichte die EU-Mitgliedstaaten „objektive Kriterien“ zu bestimmen, wann von einer Fluchtgefahr auszugehen und damit eine Abschiebungshaft begründet sei. Ein Richter dürfe dafür nicht selbst Kriterien entwickeln und davon ausgehen, dass mehrere Asylanträge in unterschiedlichen Ländern eine Fluchtgefahr begründen, erklärte der Bundesgerichtshof.