Häusliche Gewalt: Täter sollen Mietkosten tragen

Häusliche Gewalt: Täter sollen Mietkosten tragen
Ein Gesetz soll den Opfern von häuslicher Gewalt den Weg in ein sicheres Leben erleichtern. Den Plänen von Justizministerin Hubig zufolge sollen sie leichter aus gemeinsamen Mietverträgen mit ihren Peinigern herauskommen.

Berlin (epd). Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) strebt an, dass Opfer von häuslicher Gewalt sich künftig räumlich leichter von ihren Peinigern trennen können. Ein entsprechender Gesetzentwurf liegt den Zeitungen der Funke Mediengruppe (Montag) vor. „Wer häusliche Gewalt erlebt hat, soll sich leichter aus einem gemeinsamen Mietvertrag mit dem Täter lösen können“, zitierte die Mediengruppe die Ministerin. Der Weg in ein selbstbestimmtes und sicheres Leben solle damit einfacher werden.

Dem Bericht zufolge sollen Opfer häuslicher Gewalt künftig klare gesetzliche Ansprüche gegen den Täter haben und leichter aus einem gemeinsamen Mietvertrag herauskommen. Zudem sollen sie vom Täter verlangen können, dass er grundsätzlich für Kosten aus dem Mietverhältnis aufkommt, die nach ihrem Auszug entstehen.

Besserer Schutz von Kindern geplant

Der Gesetzentwurf sieht zudem einen vertieften Schutz für Kinder und Angehörige von Opfern häuslicher Gewalt vor. Familiengerichte sollen laut Hubig Schutzmaßnahmen künftig auch ohne gesonderten Antrag zugunsten von Personen anordnen können, die von der von Gewalt betroffenen Person abhängig sind.

Nach dem Gewaltschutzgesetz können Familiengerichte schon jetzt längerfristige Kontakt- oder Näherungsverbote verhängen, allerdings bisher nur für die von Gewalt betroffene Person selbst. Andere Schutzbedürftige im Haushalt, zum Beispiel Kinder oder pflegebedürftige Angehörige, waren bisher davon ausgeschlossen.