Hoffnung auf Welterbetitel für zwei sächsische Denkmäler

Hoffnung auf Welterbetitel für zwei sächsische Denkmäler
Die Torgauer Schlosskapelle ist 1544 von Luther eingeweiht worden. Bis heute ist sie baulich so erhalten wie zur Zeit der Reformation. Nach ihrem Vorbild wurden weitere evangelische Kirchen gebaut. Nun könnte die Kapelle Weltkulturerbe werden.

Torgau, Dresden (epd). Die von Martin Luther (1483-1546) eingeweihte Torgauer Schlosskapelle und die Papiermühle Niederzwönitz im Erzgebirge sind weiter um den Unesco-Welterbetitel im Rennen. Wie das sächsische Infrastrukturministerium am Freitag in Dresden mitteilte, hat das Welterbezentrum der Unesco in Paris das Potenzial der beiden Denkmäler für einen Platz auf der Welterbeliste bestätigt.

Damit könne der Landkreis Nordsachsen jetzt bis Anfang 2029 eine vollständige Bewerbung für die Torgauer Schlosskapelle erarbeiten. Die Aufnahme als Unesco-Weltkulturerbe könnte 2030 erfolgen. Die Bewerbung von insgesamt fünf historischen Papiermühlen in Europa werde unter polnischer Federführung weiter vorangebracht, hieß es. Auf dem Weg zum möglichen Titel war die jetzt erfolgreich abgeschlossene Vorprüfung ein notwendiger Schritt.

Einzelantrag auf deutscher Vorschlagsliste

Die 1544 eingeweihte Torgauer Schlosskapelle gilt als erster Kirchenbau für den protestantischen Gottesdienst und als Prototyp für nachfolgende evangelische Kirchen. Die Schlosskapelle wird als Einzelantrag auf der deutschen Vorschlagsliste für das Welterbe geführt. Sie gilt als die einzige von Luther persönlich eingeweihte Kirche und ist bis heute im Wesentlichen so erhalten, wie der Reformator sie kannte.

Die 1568 erstmals urkundlich erwähnte Papiermühle Niederzwönitz hält seit fast 500 Jahren ein Handwerk lebendig, das eng mit dem erzgebirgischen Bergbau verbunden ist. Sie ist die älteste erhaltene Papiermühle Deutschlands und bis heute funktionstüchtig. Über Jahrhunderte lieferte sie das Papier für Planungen und Rechnungen im Bergbau.