Bundesregierung will Angriffe gegen Einsatzkräfte schärfer bestrafen

Bundesregierung will Angriffe gegen Einsatzkräfte schärfer bestrafen
Angriffe auf Polizisten, Feuerwehrleute und Pflegekräfte haben in jüngerer Zeit zugenommen. Die Bundesregierung will darauf mit einer Strafrechtsverschärfung reagieren. Die Mindeststrafen sollen angehoben werden.

Berlin (epd). Gewalt gegen Einsatzkräfte, Ärzte, Pflegekräfte und andere Beschäftigte der Daseinsvorsorge sollen künftig härter bestraft werden. Das Bundeskabinett brachte am Mittwoch in Berlin einen Gesetzentwurf auf den Weg, nach dem die Mindeststrafe für Übergriffe auf diese Berufsgruppen von drei auf sechs Monate, in besonders schweren Fällen von sechs Monaten auf mindestens ein Jahr angehoben werden soll.

Man sende damit das Signal, dass der Rechtsstaat diejenigen schütze, die für andere da sind, sagte Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD). „Es geht um den Schutz unseres Gemeinwesens und unseres Zusammenlebens“, sagte sie. Zu den Gruppen, die der Gesetzentwurf erfasst, gehören auch Zugbegleiterinnen und -begleiter, Gerichtsvollzieher sowie Beschäftigte von Unternehmen zur Versorgung mit Wasser, Strom oder Wärme.

Teil der Pläne: Entzug des passiven Wahlrechts bei Volksverhetzung

Wegen einer Zunahme von Angriffen auf Einsatzkräfte verfolgt die Bundesregierung bereits seit Längerem Pläne, solche Gewalttaten schärfer zu bestrafen, um davon abzuschrecken. Nach dem tödlichen Angriff auf einen Zugbegleiter in Rheinland-Pfalz im Frühjahr wurden im Entwurf weitere Berufsgruppen ergänzt.

Mit dem Gesetzentwurf will Hubig zudem weitere schon länger geplante Vorhaben zum Schutz von Politikerinnen und Politikern sowie demokratischer Institutionen umsetzen. Nötigung gegenüber Kommunal- und Europapolitikern soll künftig ebenso scharf bestraft werden wie die gegenüber Bundespolitikern.

Zudem will die Bundesregierung, dass Personen, die wegen der Verbreitung volksverhetzender Inhalte zu mindestens einem Jahr Freiheitsstrafe verurteilt wurden, künftig bis zu fünf Jahre das passive Wahlrecht aberkannt werden kann. Sie dürften dann für diese Zeit keine öffentlichen Ämter bekleiden oder Mandate durch Wahlen erringen. Damit solle das demokratische Gemeinwesen besser gegen Bedrohungen durch Personen geschützt werden können, die sich aktiv gegen das friedliche Miteinander wendeten, erklärte das Justizministerium.