Berlin (epd). Eine von Behörden unabhängige Asylverfahrensberatung soll nach Plänen des Bundesinnenministeriums künftig nur noch besonders schutzbedürftigen Asylsuchenden offen stehen. Es sei vorgesehen, die Beratung „in ihrer bisherigen Form nicht fortzuführen und künftig auf die Personengruppe der Vulnerablen zu beschränken“, heißt es in einer von der Linken im Bundestag erbetenen Sachinformation des Ministeriums, die dem Evangelischen Pressedienst (epd) vorliegt. Verbände kritisieren die Kürzung und sehen vor allem praktische Probleme einer solchen Regelung.
Das Ministerium erklärt mit der Beschränkung auf Vulnerable die in dem Bereich geplante drastische Kürzung. Im Bundeshaushalt für das nächste Jahr, der noch im Bundestag beraten wird, sind dafür nur noch fünf Millionen Euro vorgesehen. In diesem Jahr stehen dafür 24,5 Millionen Euro zur Verfügung. Davon bliebe künftig also nur noch rund ein Fünftel übrig.
Linken-Abgeordnete: Schutzsuchende auf Rechtsberatung angewiesen
Das Innenministerium verweist darauf, dass die Reform des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems (Geas), die im Juni in Kraft getreten ist, einen Anspruch auf unentgeltliche Rechtsauskunft vorsieht. Das werde im Asylgesetz mit der kostenlosen Rechtsberatung des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge, der zuständigen Bundesbehörde, umgesetzt. Die behördenunabhängie soll es als „zusätzliche Beratungsleistung für Vulnerable“ weiter geben, wobei das Ministerium offen lässt, welche Personengruppen konkret darunter fallen.
Die Linken-Abgeordnete Clara Bünger bezeichnete die geplante Beschränkung des Beratungsangebots als „schlechte Nachricht“ für Asylsuchende. Angesichts der komplexen Geas-Reform seien sie „mehr denn je auf eine individuelle und unabhängige Beratung angewiesen“.
Paritätischer: „Ding der Unmöglichkeit“
Verbände sehen vor allem praktische Schwierigkeiten. „Wer schutzbedürftig ist, zeigt sich oft erst im Gespräch“, sagte der Hauptgeschäftsführer des Paritätischen Wohlfahrtverbandes, Joachim Rock. Kerstin Becker, Leiterin der zuständigen Abteilung beim Paritätischen, erläuterte dem Evangelischen Pressedienst (epd), aktuell könne die Beratung in allen Erstaufnahmeeinrichtungen geleistet werden. „Mit nur noch fünf Millionen Euro wird das ein Ding der Unmöglichkeit“, sagte sie. Wie vulnerable Personen dann in die Beratung gelangen, sei unklar. „Das sieht man den Menschen ja nicht an“, sagte sie.
Der Zulauf zur Beratung wäre „praktisch abgeschnitten“, sagt auch der zuständige Referent der Diakonie, Sebastian Ludwig. Er geht davon aus, dass das für viele Menschen Konsequenzen hat. Studien zufolge hätte rund ein Drittel der Asylantragsteller Traumatisierungen oder andere Formen psychischer Erkrankungen. „Hinzu kommen kleinere vulnerable Gruppen wie unbegleitete Minderjährige oder Opfer von Menschenhandel“, sagte er.
Die behördenunabhängige Asylverfahrensberatung wird vom Bund seit 2023 unterstützt. Sie wurde unter der Ampel-Koalition im Asylgesetz festgeschrieben. Ziel war eine höhere Effizienz und Akzeptanz der Asylverfahren. In diesem Jahr wurde eine erste Evaluation des Angebots veröffentlicht, die die Beratung grundsätzlich als positiv bewertet.




