Gericht: Vertrag mit Jugendhilfe-Trägerin zu Recht nicht verlängert

Gericht: Vertrag mit Jugendhilfe-Trägerin zu Recht nicht verlängert
Die Stadt Düsseldorf hat die Zusammenarbeit mit einer Trägerin der freien Jugendhilfe auslaufen lassen - zu Recht, wie jetzt das Oberverwaltungsgericht Münster entschied. Es habe diverse Verfehlungen der Betreiberin gegeben.

Düsseldorf, Münster (epd). Die Stadt Düsseldorf hat den Kooperationsvertrag mit der Betreiberin einer Großtagespflege für Kinder zu Recht nicht verlängert. Mit Wissen und Wollen der Betreiberin sei in deren Standorten gegen die strikt gebotene „vertragliche und pädagogische Zuordnung“ der Kinder zu einer bestimmten Kindertagespflegeperson verstoßen worden, entschied das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen (OVG) am Montag in Münster. (AZ 12 B 596/26, erste Instanz VG Düsseldorf 19 L 697/26).

Zusammen mit weiterem Fehlverhalten begründeten diese Verstöße „erhebliche Zweifel an einer hinreichenden Zuverlässigkeit und Kooperationsbereitschaft“ der Jugendhilfe-Trägerin, erläuterte das Gericht. Die Beschwerdeführerin habe daher keinen Anspruch auf Abschluss eines neuen Kooperationsvertrages mit der Stadt. Der Vertragsabschluss stehe im Ermessen des Jugendamtes. Das bisherige Vertragsverhältnis war nach vier Jahren zum 31. Juli ausgelaufen.

Beschwerde der Betreiberin zurückgewiesen

Ohne ein wirksames Kooperationsverhältnis an ihren Standorten darf die Betreiberin keine Kindertagespflege durch angestellte Kindertagespflegepersonen erbringen. Mit seiner Entscheidung wies der 12. Senat des OVG die Beschwerde der Betreiberin gegen einen Eilbeschluss des Verwaltungsgerichtes Düsseldorf zurück. Der Beschluss ist unanfechtbar.