Kontroverse Debatte über Organspende

Kontroverse Debatte über Organspende
Ein Wechsel zur Widerspruchsregelung bei der Organspende hat im Bundestag viele Befürworter. Nach der ersten Beratung bleibt aber offen, ob am Ende auch wirklich eine Mehrheit dafürstimmt.
24.09.2026
epd
Von Corinna Buschow (epd)

Berlin (epd). Die Einführung einer Widerspruchsregelung bei der Organspende bleibt im Bundestag umstritten. Kontrovers debattierten die Abgeordneten am Donnerstag in Berlin über die Frage, ob es zu einer Neuregelung kommen soll. Eine große Gruppe von Parlamentarierinnen und Parlamentariern wirbt dabei zum wiederholten Mal dafür, dass künftig jeder nach seinem Tod Organspender ist, der einer Entnahme zu Lebzeiten nicht widersprochen hat. Aktuell muss für eine Organspende eine ausdrückliche Zustimmung des Verstorbenen oder seiner Angehörigen vorliegen. Eine andere, deutlich kleinere Gruppe will an der Zustimmungsregelung festhalten.

Zu den Befürwortern der Widerspruchsregelung gehört unter anderem der Grünen-Abgeordnete Michael Kellner. Er verwies auf die im Vergleich geringe Zahl an Spenden hierzulande. Deutschland profitiere von Spenden aus dem Eurotransplant-Verbund und damit von Ländern, in denen die Widerspruchsregelung gelte, sagte Kellner. Das halte er für „ethisch schwer zu rechtfertigen“.

Laumann: Jedem Erwachsenen ist Entscheidung zuzumuten

Die SPD-Abgeordnete Sabine Dittmar, die ebenfalls für die Widerspruchsregelung eintritt, sagte, wenn sich Menschen nicht selbst entschieden, werde dies im entscheidenden Moment auf andere übertragen. Es sei zumutbar, dass sich jemand zumindest einmal im Leben damit auseinandersetzt. Auch Nordrhein-Westfalens Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann (CDU) warb für die Widerspruchsregelung. Im Grunde bedeute die Entscheidung, dass man sich entscheiden müsse, sagte er. Jedem erwachsenen Menschen sei das zuzumuten. Der Bundesrat hatte auf Initiative Nordrhein-Westfalens vor einem Jahr selbst einen Antrag zur Widerspruchsregelung beschlossen.

Den aktuell 254 Mitzeichnern des Entwurfs für die Widerspruchsregelung stehen 58 Abgeordnete gegenüber, die an der Zustimmungsregelung festhalten, Volljährige aber künftig zu einer Entscheidung zur Organspende auffordern wollen. Eine so sensible Entscheidung solle eine Entscheidung bleiben, die ein Mensch aktiv bejahen müsse, sagte der Grünen-Abgeordnete Sven Lehmann. Der Staat dürfe zudem nicht den Eindruck erwecken, über die Körper der Menschen zu verfügen. Die Widerspruchsregelung habe das Potenzial, „die Gesellschaft weiter zu spalten“, warnte er.

Michael Brand (CDU) sagte, man habe beim Bemühen um Aufklärung noch nicht alles getan. Beispielsweise fehle eine vernünftige Online-Kampagne, um Menschen zu erreichen.

AfD lehnt Widerspruchsregelung ab

Auch wenn die Gruppe der Befürworter der Widerspruchsregelung deutlich größer ist, ist der Ausgang der Abstimmung, die noch in diesem Jahr erfolgen soll, offen. Viele Abgeordnete müssen sich noch entscheiden. Vertreter und Vertreterinnen der 150-köpfigen AfD-Fraktion lehnten zudem die Widerspruchsregelung ab. Der AfD-Abgeordnete Martin Sichert bezeichnete sie als „grundgesetzwidrig“. Wenn Menschen sich aus freiem Willen zur Organspende bereit erklärten, sei das „zu akzeptieren“. Der Staat dürfe das aber nicht, sagte er. Die Anträge der Gruppen werden nun weiter in den Fachausschüssen des Bundestags beraten.