Berlin (epd). Nordrhein-Westfalens Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann (CDU) hat im Bundestag für die Einführung der Widerspruchsregelung bei der Organspende geworben. Im Grunde bedeute die Entscheidung, dass man sich entscheiden müsse, sagte Laumann als Vertreter des Bundesrats in der ersten Beratung fraktionsübergreifender Anträge zur Organspende am Donnerstag im Bundestag. Jedem erwachsenen Menschen sei zuzumuten, das zu entscheiden, sagte Laumann.
Der Bundesrat hatte auf Initiative Nordrhein-Westfalens vor einem Jahr einen Antrag zur Widerspruchsregelung verabschiedet. Eine große Gruppe von Abgeordneten im Bundestag schließt sich dem Anliegen an und hat einen eigenen Gesetzentwurf eingebracht. Sie wollen, dass künftig nach dem Tod Organspender ist, wer zu Lebzeiten nicht widersprochen hat. Bislang gilt, dass eine Organentnahme nur nach ausdrücklicher Zustimmung möglich ist, die entweder der Verstorbene selbst dokumentiert hatte oder von den Angehörigen gegeben wird.
Gegner der Widerspruchsregelung: Potenzial für weitere Spaltung
Die SPD-Abgeordnete Sabine Dittmar, die für die Widerspruchsregelung eintritt, sagte, wenn sich Menschen nicht selbst entscheiden, werde dies im entscheidenden Moment auf andere übertragen. Auch sie argumentierte, es sei zumutbar, dass sich jemand zumindest einmal im Leben damit auseinandersetzt.
Eine andere Gruppe von Abgeordneten plädiert dafür, an der Zustimmungsregelung festzuhalten, aber die Aufklärung über Organspende zu verbessern. Eine so sensible Entscheidung solle eine Entscheidung bleiben, die ein Mensch aktiv bejahen müsse, sagte der Grünen-Abgeordnete Sven Lehmann. Der Staat dürfe zudem nicht den Eindruck erwecken, über die Körper der Menschen zu verfügen. Die Widerspruchsregelung habe das Potenzial, „die Gesellschaft weiter zu spalten“, sagte er.




