Berlin (epd). Der Streit zwischen Bund und Ländern über die Zukunft der Schuldnerberatung ist beigelegt. Der Vermittlungsausschuss von Bundestag und Bundesrat formulierte am Mittwochabend einen Kompromiss, wie die Pressestelle des Bundesrats mitteilte. Demnach wird die Vorgabe, dass die Beratung grundsätzlich kostenfrei zu erfolgen hat, gestrichen.
Stattdessen sollen die Beratungsstellen nun Entgelte erheben können. Diese dürfen „keine unangemessene Belastung für Verbraucher darstellen und nicht der Gewinnerzielung dienen“. Auch müssen Verbraucherinnen und Verbraucher laut der neuen Formulierung vorab über die voraussichtlichen Kosten informiert werden. In der vom Bundestag verabschiedeten Fassung hatte es geheißen, dass die Beratung „grundsätzlich kostenlos, höchstens jedoch gegen ein begrenztes Entgelt“ erfolge. Die Gebühren dürften „maximal die Betriebskosten des Anbieters“ decken.
Neue Formulierung zu Anbietern
Geändert werden soll zudem ein Passus über die Frage, wer überhaupt Schuldnerberatung anbieten darf. Der ursprüngliche Gesetzentwurf hatte unter anderem Interessenten ausgeschlossen, bei denen ein Interessenkonflikt vorliegt. In der neuen Fassung heißt es nun, dass Details „zur Organisation, zu den Anforderungen und zur Anerkennung der Schuldnerberatungsstellen“ durch Landesrecht geregelt werden können.
Außerdem änderte der Vermittlungsausschuss den Beginn des Gesetzentwurfs. Darin hieß es, die Länder stellten sicher, dass Verbraucherinnen und Verbraucher bei finanziellen Schwierigkeiten ausreichend Anlaufstellen haben. Der direkte Bezug zur Länder-Verantwortung für eine ausreichende Zahl an Beratungsstellen soll wegfallen.
Gesetz soll EU-Richtlinie umsetzen
Laut der Pressestelle des Bundesrats sollen sowohl der Bundestag als auch die Länderkammer schon am Freitag über den Vorschlag des Vermittlungsausschusses abstimmen. Der Gesetzentwurf dient der Umsetzung einer EU-Richtlinie. Er war in der ursprünglichen Fassung bereits im November 2025 vom Bundestag verabschiedet worden, doch bei der Abstimmung im Bundesrat Anfang Mai kam die nötige Mehrheit nicht zustande. Damit war das Vorhaben zunächst gescheitert. Die Bundesregierung rief wenige Tage später den Vermittlungsausschuss an.




