Organspende: Befürworter der Widerspruchsregelung zuversichtlich

Organspende: Befürworter der Widerspruchsregelung zuversichtlich
Der Bundestag berät in erster Lesung über eine mögliche Neuregelung der Organspende. Es gibt mehr als 250 Parlamentarier, die die bisherigen Bestimmungen ändern wollen, um dem Mangel an Spenderorganen in Deutschland entgegenzuwirken.

Augsburg (epd). Vor der ersten Lesung im Bundestag zu einer möglichen Neuregelung der Organspende geben sich die Befürworter der sogenannten Widerspruchsregelung zuversichtlich. Die finale Abstimmung sei zwar erst für Ende des Jahres geplant, sagte die SPD-Abgeordnete Sabine Dittmar, eine der Initiatorinnen des Gesetzentwurfs, der „Augsburger Allgemeinen“ (Donnerstag). Die Abgeordnetengruppe bekomme aber „viele wohlwollende Rückmeldungen“. „Auch von Abgeordneten, die sich beim letzten Mal noch deutlich gegen die Widerspruchsregelung positioniert haben“, fügte sie vor der ersten Parlamentsberatung am Donnerstag hinzu.

Ein ähnlicher Gesetzentwurf einer fraktionsübergreifenden Gruppe war 2020 gescheitert. „Alles in allem nehme ich im Parlament aber mehr Offenheit gegenüber der Widerspruchsregelung wahr als beim letzten Mal“, sagte die Ärztin Dittmar. Mehr als 250 Abgeordnete hätten den Entwurf unterzeichnet. „Für eine Mehrheit bräuchten wir 316“, fügte sie hinzu. Es gebe noch weitere Abgeordnete, die Zustimmung signalisiert hätten.

Ablehnung der AfD erwartet

„Das muss aber nichts heißen“, sagte Dittmar der Zeitung: „Beim letzten Mal hatten wir auch deutlich mehr Unterschriften, am Ende stimmte die Mehrheit trotzdem gegen die Widerspruchsregelung.“ Hinzu komme, dass die AfD den Entwurf wohl nahezu geschlossen ablehne. „Das allein sind etwa 150 Abgeordnete“, erläuterte die SPD-Politikerin.

Auch die Gegner der Widerspruchslösung wollen keine Prognose über den Ausgang der Abstimmung abgeben. „Es gibt in dieser Frage sehr viele unentschlossene Abgeordnete, deshalb ist das Ergebnis völlig offen“, sagte der CDU-Abgeordnete Michael Brand, einer der Initiatoren des Gegenantrags.

Bei der Widerspruchsregelung würde jeder nach seinem Tod Organspender, der einer Entnahme zu Lebzeiten nicht widersprochen hat. Die Befürworter dessen erhoffen sich, dass es dann mehr Spenderorgane in Deutschland gibt, die derzeit häufig fehlen. Aktuell muss für eine Organspende eine ausdrückliche Zustimmung des Verstorbenen oder seiner Angehörigen vorliegen.