Kirchen: Organspende ist Ausdruck von Nächstenliebe

Kirchen: Organspende ist Ausdruck von Nächstenliebe
Der Bundestag wird erneut über eine Reform der Organspende entscheiden. Evangelische und katholische Kirche befürworten einen Antrag, bei dem Bürger regelmäßig nach ihrer Einstellung gefragt werden.

Hannover, Berlin (epd). In der Debatte um die Regeln zur Organspende haben sich die beiden großen christlichen Kirchen dafür ausgesprochen, die geltende Einwilligungsregelung weiterzuentwickeln. Vor der am kommenden Donnerstag geplanten ersten Beratung zur Organ- und Gewebespende im Bundestag werben sie in einer am Dienstag veröffentlichten gemeinsamen Erklärung ausdrücklich für die Spendenbereitschaft als Ausdruck von Nächstenliebe und Solidarität. Bislang gilt die Zustimmungsregelung, der eigene Spenderwille muss beispielsweise mit einem Spendenausweis dokumentiert sein.

Die Evangelische Kirche in Deutschland (EKD) und die katholische Deutsche Bischofskonferenz unterstützen nach eigenen Angaben den Ansatz einer Abgeordnetengruppe um Michael Brand (CDU), Lars Castellucci (SPD), Ates Gürpinar (Linke) und Kirsten Kappert-Gonther (Grüne) und anderen, mehr Menschen zu einer persönlichen und bewussten Entscheidung über die Organspende zu bewegen und deren Dokumentation deutlich zu erleichtern.

Regelmäßige Abfrage bei Behördenkontakt

Die Bevollmächtigte des EKD-Rates, Prälatin Anne Gidion, erklärte: „Wenn so viele Menschen der Organspende positiv gegenüberstehen, ist das eine große Chance. Aber eine allgemeine Zustimmung ist noch keine persönliche Einwilligung.“ Der Leiter des Katholischen Büros in Berlin, Prälat Karl Jüsten, fügte hinzu: „Wir sollten Menschen regelmäßig auf ihre Spendenbereitschaft verbindlich und unmittelbar ansprechen und ihnen dabei eine einfache Möglichkeit eröffnen, ihre persönliche Entscheidung festzuhalten.“

Die Kirchen befürworten daher nach eigenen Worten, die im Antrag Brand/Castellucci vorgesehene „Entscheidungslösung“ im Sinne einer regelmäßigen behördlichen Entscheidungsabfrage zu konkretisieren. Verbindlich wäre die Abfrage durch die Behörde. Die persönliche Entscheidung bliebe frei. Bei einem ohnehin stattfindenden persönlichen Behördenkontakt - etwa bei der regulären und wiederkehrenden Ausstellung eines Personalausweises nach Eintritt der Volljährigkeit - sollen die Bürger regelmäßig gefragt werden, ob sie einer Organspende zustimmen, sie ablehnen oder noch unentschieden sind.