Frankfurt a.M. (epd). Nach der Reform des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems (Geas) sieht die Menschenrechtsorganisation Pro Asyl in Deutschland Bestrebungen, die neuen Restriktionen maximal auszureizen. Besonders besorgniserregend sei, dass bereits an der nächsten „Verschärfungswelle“ gearbeitet werde, warnte Co-Geschäftsführer Karl Kopp am Montag in Frankfurt am Main. Gewalt und die vielen Toten an den EU-Außengrenzen sowie der geplante Weitertransport von Asylsuchenden in Drittstaaten bedrohten inzwischen die rechtlichen Fundamente der Europäischen Union: „Die Essenz des Projekts Europa steht zur Disposition.“
Der Bundesrepublik bescheinigt Pro Asyl 100 Tage nach Inkrafttreten der Geas-Reform, dass der Zugang zu fairen Asylverfahren weiter erschwert worden sei. Dies gelte beispielsweise für die sogenannten Grenzverfahren, in denen die Rechte von Schutzsuchenden massiv eingeschränkt seien, sagte die zweite Co-Geschäftsführerin Helen Rezene. Auch Menschen mit guten Aussichten auf einen Schutzstatus würden wochenlang unter haftähnlichen Bedingungen festgehalten, da sie den Transitbereich nicht verlassen dürfen.
Keine angemessene Unterbringung für besonders Schutzbedürftige
Da es an manchen deutschen Flughäfen keine ausreichenden Kapazitäten gebe, würden Flüchtlinge inzwischen in vielen Fällen mit Bussen von der Bundespolizei quer durch die Bundesrepublik transportiert, meist nach Frankfurt. Offiziell gelten diese Menschen allerdings weiterhin als nicht eingereist. Pro Asyl dokumentierte in einer ersten Zwischenbilanz mehrere Fälle besonders schutzbedürftiger Personen, bei denen die Behörden bewusst keine Ausnahme von dem Grenzverfahren zulassen wollten.
So sei eine Syrerin, die nach eigenen Angaben 2025 das Massaker islamistischer Fanatiker in as-Suweida überlebt hatte, in Berlin als einzige Frau zusammen mit zahlreichen Männern in der geschlossenen Einrichtung am Flughafen untergebracht worden. Sie habe dort weder beim Schlafen noch beim Duschen die Tür schließen können. Ebenfalls in Berlin sei eine chronisch kranke Trans-Frau aus Usbekistan dem Grenzverfahren zugewiesen worden, ohne am Flughafen medizinische Versorgung zu erhalten.
Asylbewerber mit bekanntem Aufenthalt als „untergetaucht“ eingestuft
Auch ist laut Pro Asyl zu beobachten, dass die Behörden versuchten, „mit Tricks“ die verlängerten Überstellungsfristen in andere EU-Staaten auszureizen. Ging die Zuständigkeit für ein Asylverfahren vom Land der Ersteinreise bislang nach spätestens 18 Monaten auf den Staat über, in dem sich die Schutzsuchenden tatsächlich aufhalten, kann die sogenannte Überstellungsfrist in bestimmten Fällen auf bis zu drei Jahre verlängert werden. Dies ist beispielsweise möglich, wenn die Menschen als „untergetaucht“ eingestuft werden. Mittlerweile seien Fälle belegt, in denen dies geschah, weil Asylbewerber sich in einem den Behörden mitgeteilten Kirchenasyl befanden oder sich bei einem unangekündigten Rückführungsversuch nicht in ihrem Zimmer in der Flüchtlingsunterkunft aufhielten, in der sie aber nachweislich wohnten.



