Hunderte Menschen beim "Marsch für das Leben" in Berlin und Köln

Hunderte Menschen beim "Marsch für das Leben" in Berlin und Köln
Der "Marsch für das Leben" von Abtreibungsgegnern zog in Berlin und Köln Unterstützer und Kritiker an. In der Domstadt kamen weniger Teilnehmende als erwartet.
19.09.2026
epd
Von Jonas Grimm, Katrin Nordwald und Natalia Matter (epd)

Berlin, Köln (epd). Hunderte Abtreibungsgegner sind am Samstag in Berlin und Köln auf die Straße gegangen. In der Bundeshauptstadt nahmen der Polizei zufolge mehrere Hundert Menschen am „Marsch für das Leben“ teil. Die Veranstaltung des Bundesverbands Lebensrecht richtete sich unter anderem gegen Schwangerschaftsabbruch und assistierten Suizid. Die Teilnehmendenzahlen einer Gegendemonstration für reproduktive Rechte bewegten sich nach Polizeiangaben im niedrigen dreistelligen Bereich. Die Veranstaltungen verliefen demnach störungsfrei

Auch in Köln beteiligten sich sowohl am „Marsch für das Leben“ als auch an der Gegendemonstration unter 1.000 Menschen, wie eine Polizeisprecherin dem epd sagte. Zu den Kundgebungen waren je bis zu 3.000 Teilnehmende erwartet worden.

Gegenbewegung fordert Recht auf Abtreibung

Der „Marsch für das Leben“ findet seit 2002 jährlich in Berlin statt. Sie ist laut dem Verband Lebensrecht die „größte deutsche Pro-Life-Veranstaltung“. In Köln gibt es die Demonstration seit 2023. Die Verbands-Vorsitzende Alexandra Linder argumentierte, die Demokratie sei in Gefahr, „wenn man versucht, vorgeburtliche Kinder aus dem Menschsein herauszudefinieren“. Sie sprach sich zudem gegen Leihmutterschaften aus.

Die feministische „Pro Choice“-Bewegung, die die Gegendemonstrationen organisiert, setzt sich für sexuelle Selbstbestimmung, die Legalisierung von Schwangerschaftsabbrüchen sowie die Abschaffung des Paragrafen 218 ein. Das Bündnis für sexuelle Selbstbestimmung hatte vorab kritisiert, dass religiöse Fundamentalisten und Rechtspopulisten die vollständige Kriminalisierung von Schwangerschaftsabbrüchen forderten und die Vielfalt von Lebensentwürfen ablehnten.

Schwangerschaftsabbruch grundsätzlich rechtswidrig

Im Vorfeld der Demonstrationen hatten mehrere katholische Bischöfe und weitere Geistliche die Veranstaltung mit Grußworten unterstützt. Der Kölner Erzbischof Rainer Maria Woelki dankte dem Bundesverband Lebensrecht demnach „für seine beharrliche Arbeit“ und den Teilnehmenden für ihren „mutigen Einsatz“.

In Deutschland regelt der Paragraf 218 des Strafgesetzbuches (StGB) den Schwangerschaftsabbruch, der grundsätzlich als rechtswidrig eingestuft, unter bestimmten Bedingungen in den ersten zwölf Wochen nach einer Pflichtberatung jedoch straffrei bleibt. Seit Längerem wird diskutiert, Abbrüche in der Frühphase der Schwangerschaft nicht mehr im Strafgesetzbuch zu verbieten, sondern zu entkriminalisieren.