Juristentag fordert mehr Rechtssicherheit bei Sterbehilfe

Juristentag fordert mehr Rechtssicherheit bei Sterbehilfe
Der Deutsche Juristentag hat sich für gesetzliche Klarstellungen bei Sterbehilfe und Suizidassistenz ausgesprochen. Die Strafrechtler befürworten unter anderem Ausnahmen bei der Suizidhilfe sowie ein verbindliches Schutzkonzept.

Erfurt (epd). Der 75. Deutsche Juristentag hat sich für gesetzliche Klarstellungen zur Sterbehilfe ausgesprochen. Eine Mehrheit der Strafrechtler des Kongresses unterstütze unter anderem die ausdrückliche rechtliche Absicherung des Abbruchs einer medizinischen Behandlung oder des Verzichts einer Behandlung, erklärte ein Kongresssprecher am Freitag in Erfurt. Diese soll entsprechend dem Willen des Patienten auch dann gelten, wenn sie das Leben möglicherweise verkürze.

Bei der Suizidhilfe sprach sich die Mehrheit dagegen aus, die Strafbarkeit der Tötung auf Verlangen vollständig abzuschaffen. Zugleich befürworteten die Teilnehmer Ausnahmen für schwer körperlich erkrankte Menschen, die ihren Suizid nicht selbst ausführen können.

Rechtliche Regelung steht noch immer aus

Für die Suizidhilfe wird ein Schutzrahmen vorgeschlagen. Dazu sollen eine ärztliche Beratung sowie eine Prüfung der Entscheidung gehören. Organisationen, die Suizidhilfe anbieten, sollen zugelassen und Verstöße mit Geldbußen geahndet werden.

Seit einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts von 2020 gilt das Recht auf selbstbestimmtes Sterben, einschließlich der Möglichkeit, dabei Hilfe Dritter in Anspruch zu nehmen. Das Verbot der geschäftsmäßigen Suizidhilfe wurde aufgehoben. Die Tötung auf Verlangen bleibt strafbar. Eine umfassende gesetzliche Regelung der Suizidhilfe gibt es bislang aber nicht.

Der Deutsche Juristentag versteht sich als Forum für die rechtspolitische Diskussion, das Vorschläge zur Fortentwicklung des Rechts erarbeitet. Die 75. Auflage fand von Mittwoch bis Freitag in Erfurt mit 2.000 Juristinnen und Juristen statt.