Schwesig will Recht auf Vergessen bei überwundenen Krebserkrankungen

Schwesig will Recht auf Vergessen bei überwundenen Krebserkrankungen
Ministerpräsidentin Manuela Schwesig kritisiert, dass ehemals an Krebs erkrankte Menschen ihre überstandene Erkrankung noch immer bei Versicherungsabschlüssen oder Kreditverträgen angeben müssen.

Schwerin (epd). Mecklenburg-Vorpommern fordert für ehemals an Krebs erkrankte Menschen eine Regelung zum „Recht auf Vergessenwerden“. Betroffene sollen demnach nach Ablauf medizinisch begründeter Fristen künftig weder über eine überwundene Krebserkrankung informieren noch diese offenlegen müssen, wie die Staatskanzlei in Schwerin mitteilte. Bereits gespeicherte Daten über eine überwundene Krebserkrankung sollen nach Fristablauf gelöscht werden. Um diese Ziele zu erreichen, beschloss die Schweriner Landesregierung den Angaben zufolge am Dienstag, eine sogenannte Entschließung in den Bundesrat einzubringen. Mit dieser werde die Bundesregierung aufgefordert, eine entsprechende Regelung vorzulegen.

Zahlreiche Krebserkrankungen seien heute heilbar und ließen sich langfristig ohne erhöhtes Risiko für eine erneute Erkrankung oder einen früheren Tod behandeln, sagte Ministerpräsidentin Manuela Schwesig (SPD). Dennoch müssten Menschen in Deutschland ihre überstandene Krebserkrankung bei Versicherungsabschlüssen oder Kreditverträgen weiterhin angeben. „Versicherungen, Kredite oder sogar Adoptionen können dadurch schwieriger werden oder ganz scheitern. Das kann und darf nicht sein“, erklärte Schwesig.

Bernhardt: Andere Länder machen es vor

Laut Gleichstellungsministerin Jacqueline Bernhardt (Linke) machen es andere europäische Staaten bereits vor. „Belgien, Frankreich und Spanien sehen eine Frist von fünf Jahren vor, nach der eine überwundene onkologische Erkrankung nicht mehr berücksichtigt werden darf.“ In Deutschland seien es 15 Jahre.

Schwesig hatte im Herbst 2019 ihre Brustkrebserkrankung öffentlich gemacht, im Mai 2020 gab sie bekannt, die Therapie erfolgreich überstanden zu haben.