Berlin (epd). Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge bleibt bei einem strikten Kurs beim Kirchenasyl. Im ersten Halbjahr dieses Jahres führten nur 3 von 402 Fällen zu einem sogenannten Selbsteintritt, womit sich Deutschland für den Fall zuständig erklärt und der oder die Betroffene bleiben kann, wie aus einer Antwort der Bundesregierung auf eine Anfrage der Linken im Bundestag hervorgeht. Die anderen Fälle (399) wurden abgelehnt.
Stark gesunken ist zudem die Zahl der „sonstigen Erledigungen“, wohinter in der Regel ein Fristablauf steckt, der sich zugunsten der Betroffenen auswirkt. Elf solcher Fälle hatte es den Zahlen zufolge, die dem Evangelischen Pressedienst (epd) vorliegen, bis Ende Juni gegeben. Im gesamten Jahr 2025 waren es noch 911. Die Zahl der Ablehnungen lag im Gesamtjahr 2025 nur bei 274.
Zahl der Kirchenasyle geht stark zurück
Die Zahl der Fälle von Kirchenasyl geht zudem insgesamt zurück. Im ersten Halbjahr wurden dem Bundesamt den Angaben zufolge 605 Fälle mit Dublin-Bezug gemeldet. Den Betroffenen drohte also die Abschiebung in ein anderes europäisches Land. Zudem seien 14 Kirchenasyl-Fälle ohne Dublin-Bezug geprüft worden. In diesen Fällen ging es um die Abschiebung in einem Drittstaat. 2025 lag die Zahl der Kirchenasyle mit Dublin-Bezug bei 1.750, ohne bei 42.
Kirchengemeinden gewähren Asylsuchenden in Fällen, in denen sie humanitäre Härten erkennen, Unterkunft, und setzen sich beim Bundesamt für eine nochmalige Prüfung des Falls ein. Die Praxis sorgte wiederholt für Konflikte zwischen den Kirchen und den staatlichen Institutionen.
Die Linken-Abgeordnete Clara Bünger kritisierte die strikte Entscheidungspraxis. Kirchengemeinden würden „immer häufiger vor den Kopf gestoßen“, sagte die fluchtpolitische Sprecherin. Der harte Asyl-Kurs von Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) führe offenbar dazu, „dass jegliche Humanität im Umgang mit Schutzsuchenden im Keim erstickt wird“.



