Berlin (epd). Eine Attestpflicht ab dem ersten Krankheitstag könnte Fehlzeiten von Arbeitnehmern verlängern, statt sie zu verringern. Das ist das Ergebnis einer repräsentativen YouGov-Umfrage des Sozialverbands VdK, das am Mittwoch veröffentlicht wurde. Darin gaben 21 Prozent der Befragten an, dass sie sich im Falle einer solchen Neuregelung vorsorglich für einen längeren Zeitraum krankschreiben lassen würden als notwendig, um wegen einer neuerlichen Bescheinigung der Arbeitsunfähigkeit nicht erneut zum Arzt gehen zu müssen. Darüber hatte der Fachdienst „Tagesspiegel Background“ zuerst berichtet.
Weitere 14 Prozent der Beschäftigten würden bei einer Attestpflicht ab dem ersten Tag nach eigenen Angaben „eher krank zur Arbeit gehen“, um sich den Arztbesuch zu sparen, was ein höheres Ansteckungsrisiko für Kollegen bedeuten würde. Drei Prozent nähmen „eher Urlaubstage“, wenn sie sich krank fühlten. 60 Prozent der Beschäftigten würden ihr Verhalten laut Umfrage durch die geplante Neuregelung überhaupt nicht ändern.
Gegenteil der gewünschten Wirkung möglich
„Wer Beschäftigte zwingt, schon am ersten Tag zum Arzt zu gehen, riskiert, dass sich Menschen krank zur Arbeit schleppen oder sich vorsorglich länger krankschreiben lassen“, fasste VdK-Präsidentin Verena Bentele die Ergebnisse zusammen. „Das wäre das genaue Gegenteil dessen, was die Reform angeblich erreichen soll“, warnte sie. Und es schade „am Ende allen: den Beschäftigten, den Betrieben und den ohnehin überlasteten Arztpraxen“.
Zudem widerlege die Umfrage „die Unterstellung, Beschäftigte würden sich vielfach krankmelden, obwohl sie gesund sind“, teilte der VdK mit. 73 Prozent der Befragten versicherten darin, sich bislang nur krankgemeldet zu haben, wenn sie „eindeutig krank und komplett unfähig zum Arbeiten“ gewesen seien. 21 Prozent räumten ein, dies auch schon bei etwas leichteren Erkrankungen getan zu haben. Nur drei Prozent gaben an, sich bereits krankgemeldet zu haben, obwohl sie völlig gesund gewesen seien.
Kritik an dem geplanten Aus der telefonischen Krankschreibung
Auch die geplante Abschaffung der telefonischen Krankschreibung stößt laut VdK mehrheitlich auf Ablehnung bei den Befragten. 61 Prozent der Bürgerinnen und Bürger sind dagegen, 29 Prozent votierten dafür. Die Abschaffung der telefonischen Krankschreibung ist Teil des „Programms für Aufschwung und Beschäftigung“ der Bundesregierung. Darin ist zudem vorgesehen, dass die Arbeitsunfähigkeits-Bescheinigung grundsätzlich bereits ab dem ersten Krankheitstag vorgelegt werden muss. Ein Gesetzentwurf dazu liegt noch nicht vor.
Für die Umfrage, die repräsentativ ist für die Bevölkerung über 18 Jahren, wurden zwischen dem 24. und 27. Juli 2.341 Personen befragt.



