Bremen, Jever (epd). Eine diakonische Gesellschaft in Bremen hat einer Mitarbeiterin gekündigt, weil sie für die AfD kandidiert. Die Verwaltungsangestellte tritt für die AfD bei der niedersächsischen Kommunalwahl am 13. September für den Kreistag Friesland und den Gemeinderat Wangerland an. Ihr bisheriger Arbeitgeber „Mission:Lebenhaus“ betreibt in der Region sechs Hospize. Er hält eine Kandidatur für eine als gesichert rechtsextremistisch geltende Partei mit den Zielen von Kirche und Diakonie für unvereinbar, wie der Sprecher der Gesellschaft, Roman Möller, am Mittwoch sagte.
Die „Mission:Lebenshaus“ ist ein hundertprozentiges Tochterunternehmen des Vereins für Innere Mission in Bremen. Während die Bremische Evangelische Kirche, die EKD und die Diakonie Deutschland das Vorgehen begrüßten, spricht die AfD von einer Straftat. Der leitende bremische Kirchenausschuss erklärte: „Wir begrüßen die klare Positionierung des Vereins für Innere Mission in Bremen.“ Er verwies auf eine Selbstverpflichtung, in der es heißt, dass die Kirche uneingeschränkt zur Menschenwürde und zur freiheitlich-demokratischen Grundordnung in Deutschland stehe.
Arbeitsrecht unterstützt Arbeitgeber
Nach Einschätzung des Bremer Experten für kirchliches Arbeitsrecht, Rechtsanwalt Bernhard Baumann-Czichon, steht in diesem Fall das Recht aufseiten des Arbeitgebers. Die „Mission:Lebenshaus“ und deren Gesellschafter, der Verein für Innere Mission verträten ein christlich-humanistisches Weltbild. „Wer für die AfD kandidiert, wählt nicht nur eine wohl verfassungsfeindliche, auf jeden Fall aber eine christlichen Werten zuwiderhandelnde Partei und verpflichtet sich, diese Positionen öffentlich aktiv zu vertreten.“ Obwohl eine solche Kandidatur dem außerdienstlichen Verhalten zuzurechnen sei, werde das Arbeitsverhältnis damit in unzumutbarer Weise beeinträchtigt, erläuterte der Anwalt.
EKD und Diakonie solidarisieren sich
Auch der Präsident der Diakonie Deutschland, Rüdiger Schuch, signalisierte Unterstützung: Die Diakonie sei parteipolitisch neutral - „aber sie ist politisch, wenn es um die Menschen geht, die bei der Diakonie Unterstützung suchen. Wenn Gruppen von Menschen abgewertet werden, wenn völkischer Nationalismus versucht, bestimmte Menschengruppen auszugrenzen, dann stellen wir uns dem entschieden entgegen“.
Ein Sprecher der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD) verwies darauf, dass für kirchliche und diakonische Mitarbeitende besondere Loyalitätspflichten gelten. „Wer extremistische, rassistische oder antisemitische Positionen vertritt, handelt gegen Wesen und Auftrag der Kirche.“
AfD wirft Diakonie Straftat vor
Eine Anfrage des Evangelischen Pressedienstes (epd) ließ die betroffene Frau bis zum Nachmittag unbeantwortet. Sie hatte ihre Entlassung über die sozialen Medien der AfD selbst bekannt gemacht. Ihrem bisherigen Arbeitgeber warf sie in einem Video vor, er habe sie aufgefordert, schriftlich von der Kandidatur zurückzutreten. Sie kündigte in dem Social-Media-Beitrag an, „alle zur Verfügung stehenden rechtlichen Mittel auszuschöpfen“.
In dem Video wird die Frau von dem AfD-Bundestagsabgeordneten Martin Sichert unterstützt. Er war er vor kurzem vom Wahlausschuss des Landkreises Friesland von der Kandidatur als Landrat ausgeschlossen worden. Sichert warf dem diakonischen Verein eine Straftat vor und verwies auf Paragraf 108 des Strafgesetzbuchs. Danach ist bereits der Versuch strafbar, jemanden in einem beruflichen Abhängigkeitsverhältnis zu nötigen oder daran zu hindern, zu wählen oder sein Wahlrecht in einem bestimmten Sinne auszuüben.



