Stuttgart (epd). Wegen Agententätigkeit für eine russische Stelle hat das Oberlandesgericht Stuttgart einen 30 Jahre alten Ukrainer zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und drei Monaten verurteilt. Das Gericht sah es laut Mitteilung vom Dienstag als erwiesen an, dass der Mann beim Auskundschaften von Sabotagezielen half. Zwei weitere angeklagte Ukrainer im Alter von 22 und 25 Jahren wurden freigesprochen. (AZ: 6 St 3 BJs 158/25)
Konkret ging es um den Versand zweier Pakete von Deutschland in die Ukraine im März 2025. Sie enthielten GPS-Tracker und Autoersatzteile. Nach Überzeugung des Gerichts sollte damit für eine staatliche russische Stelle die Möglichkeit von Sabotageaktionen gegen Transporte und die zugehörige Infrastruktur auch in Deutschland erkundet werden.
Hauptvorwurf nicht bestätigt
Den ursprünglichen Vorwurf des Generalbundesanwalts, die drei Männer hätten sich zu einer schweren Brandstiftung verabredet, konnte die Hauptverhandlung nicht bestätigen. Es habe sich nicht feststellen lassen, dass es einen konkreten Plan gab, Pakete mit Brandsätzen in die Ukraine zu schicken.
Die beiden 22 und 25 Jahre alten Männer wurden freigesprochen, weil ihnen kein vorsätzliches Handeln nachgewiesen werden konnte. Das Gericht ging nicht davon aus, dass sie wussten, dass der Paketversand dem Auskundschaften von Sabotageobjekten diente. Eine Entschädigung für die erlittene Untersuchungshaft lehnte der Senat jedoch ab, da sie durch ihre Mitwirkung an dem dubiosen Versand grob fahrlässig gehandelt hätten.
Der 30-Jährige wurde hingegen verurteilt, weil er nach Überzeugung des Gerichts weiterreichende Kenntnisse besaß und den Versand der GPS-Tracker im Auftrag eines Bekannten aus dem russisch besetzten Mariupol organisiert hatte. Die Haftstrafe muss der Mann nicht mehr antreten, da sie durch die Auslieferungs- und Untersuchungshaft als verbüßt gilt. Eine Aussetzung zur Bewährung lehnte das Gericht ab. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, Revision beim Bundesgerichtshof ist möglich.



