Hamburg (epd). Hamburgs Datenschutzbeauftragter Thomas Fuchs äußert sich kritisch zu sogenannten Meta-Smart-Glasses und deren Gebrauch. Die mit Kameras ausgestatteten Brillen ließen nur mangelhaft erkennen, ob sie gerade Menschen filmten oder nicht, sagte Fuchs dem Evangelischen Pressedienst (epd). Wer eine solche Brille nutze und Menschen filmen wolle, müsse zuvor deren Einwilligung einholen.
Die Menschenrechtsorganisation HateAid hält den Vertrieb von Meta-Smart-Glasses in Deutschland für strafbar. HateAid habe deshalb Anzeige gegen den Internetkonzern Meta, die Brillenfirmen Ray Ban und Oakley sowie mehrere Optik-Handelsketten gestellt, hatte die Organisation am Mittwoch in Berlin mitgeteilt. Mit den in den Brillen eingebauten Kameras könnten Menschen unbemerkt gefilmt werden, kritisierte auch HateAid.
„Die Strafanzeige von HateAid betrifft die Frage des Verbots der Herstellung oder des Vertriebs von Telekommunikationsgeräten, die in Alltagsgegenstände eingebaut sind und auf das heimliche Aufnehmen von Bild oder Ton zielen“, sagte Fuchs. Dies zu verfolgen, sei Sache der Strafverfolgungsbehörden. „Getrennt davon sind die datenschutzrechtlichen Vorgaben zu sehen, die bei der Verwendung von Smart Glasses gelten.“
Verarbeitung von Daten Dritter erfordert Rechtsgrundlage
Für die Verarbeitung von Daten Dritter - wie die Aufnahme von Bildern, Videos und Ton, die anschließende Veröffentlichung und die Freigabe der Daten für das Training Künstlicher Intelligenz - seien die Träger der Brillen datenschutzrechtlich Verantwortliche und benötigten jeweils eine Rechtsgrundlage, sagte Fuchs. Wer personenbezogene Daten ohne Rechtsgrundlage verarbeite, könne von Aufsichtsbehörden sanktioniert werden. Außer den Brillenträgern sei davon niemand betroffen, denn: „Eine Herstellerhaftung kennt das Datenschutzrecht nicht.“
Er erläuterte: „In vielen Fällen kommt nur eine wirksame Einwilligung der Betroffenen in Betracht, die bereits vor der Erstellung der Aufnahmen eingeholt werden muss.“ Dies schließe „Heimlichkeit von Vornherein aus“, denn die Einwilligung müsse „informiert erfolgen, aktiv erteilt werden, vom Verantwortlichen dokumentiert werden, und es muss die Möglichkeit für die Betroffenen bestehen, eine erteilte Einwilligung mit Wirkung für die Zukunft zu widerrufen“.
Kritik an Gestaltung der Brillen
Seine Behörde habe Meta-AI-Smart-Glasses technisch untersucht. Im Ergebnis sehe sie unter anderem die mangelnde Erkennbarkeit von Aufnahmen aus datenschutzrechtlicher Sicht kritisch. Das Ray-Ban-Meta-Modell „Wayfarer“ etwa sei optisch nur sehr schwer von klassischen Sonnenbrillen zu unterscheiden. Eine LED-Lampe, die beim Aufnehmen leuchte, sei unscheinbar gehalten. So gestaltete technische Vorrichtungen seien nicht geeignet, um Dritten das Aufnehmen unmissverständlich zu signalisieren.



