Jurist Ambos warnt vor Beeinträchtigung bei Darfur-Verfahren

Jurist Ambos warnt vor Beeinträchtigung bei Darfur-Verfahren
Der Tschad will den Internationalen Strafgerichtshof verlassen. Dies könnte auch für die aktuellen Ermittlungen im Zusammenhang mit Verbrechen in der sudanesischen Darfur-Region Folgen haben, warnt der Völkerrechtsexperte Kai Ambos.
30.07.2026
epd
epd-Gespräch: Moritz Elliesen

Göttingen (epd). Mit dem Rückzug des Tschad aus dem Internationalen Strafgerichtshof drohen laut dem Straf- und Völkerrechtler Kai Ambos Hürden für die Ermittlungen zu Verbrechen in der sudanesischen Darfur-Region. So könnte der Tschad die Kooperation mit Ermittlern des Gerichts verweigern, etwa bei der Befragung von Zeugen in Flüchtlingslagern an der Grenze zum Sudan, sagte Ambos dem Evangelischen Pressedienst (epd). Sollte der am Montag angekündigte Austritt des zentralafrikanischen Landes vollzogen werden, sei es nach einem Jahr nicht mehr verpflichtet, mit dem Internationalen Strafgerichtshof zusammenzuarbeiten.

„Die Regierung könnte sagen: Wir lassen niemanden mehr rein in die Flüchtlingslager“, sagte der Göttinger Juraprofessor. „Und das ist natürlich eine Beeinträchtigung.“ Gleichwohl seien die Ermittlungen in Darfur nach wie vor möglich, denn sie beruhten auf einer Überweisung des UN-Sicherheitsrates.

Berichte über Massaker

Im Tschad, der an die Darfur-Region angrenzt, haben Hunderttausende Menschen Zuflucht vor der Gewalt im Sudan gefunden. Der Internationale Strafgerichtshof ermittelt seit 2005 zu Verbrechen in Darfur, inzwischen auch im Zusammenhang mit dem aktuellen Krieg zwischen der Armee und der RSF-Miliz. Aus der im Westen des Sudan gelegenen Region dringen immer wieder Berichte über Massaker und andere Gewalttaten an der Zivilbevölkerung nach außen, etwa bei der Einnahme der Stadt Al-Faschir durch die RSF-Miliz.

Die stellvertretende Chefanklägerin des Internationalen Strafgerichtshofs, Nazhat Shameem Khan, sprach zuletzt von einem Durchbruch bei den Ermittlungen. Zuvor hatte sie Flüchtlingslager im Tschad besucht.

Tschad kritisiert Strafgerichtshof

Die Regierung des Tschad hatte dem Internationalen Strafgerichtshof ein selektives Vorgehen vorgeworfen, bei dem vor allem Fälle auf dem afrikanischen Kontinent verfolgt würden. Ambos sagte, dies sei ein „alter Vorwurf, der Jahre zurückliegt und nicht mehr den Tatsachen entspricht“. Bereits die aus Gambia stammende Fatou Bensouda, Vorgängerin des kürzlich abgesetzten Chefanklägers Karim Khan, habe eine „Diversifizierung der Ermittlungen vorgenommen“. Inzwischen gebe es deshalb etwa die Untersuchungen zum Gaza-Streifen oder Russland. Andere afrikanische Staaten, etwa Südafrika, die den Internationalen Strafgerichtshof unterstützen, würden diesen Vorwurf nicht mehr so vorbringen.

Der Tschad hatte am Montag mitgeteilt, den Internationalen Strafgerichtshof zu verlassen. Nur wenige Tage zuvor hatte auch Venezuela die Abkehr von dem in Den Haag ansässigen Gericht verkündet.