Berlin, Budapest (epd). Für den Berufungsprozess im Fall Maja T. sind Termine für den 18. und 30. September in der ungarischen Hauptstadt Budapest angesetzt worden. Aktuell sei die Isolierung der nicht-binären Person infolge des Regierungswechsels in Ungarn „etwas gelockert“, sagte der Berliner Anwalt von Maja T., Sven Richwin, dem Evangelischen Pressedienst (epd). Gleichzeitig sei es für konkrete Auswirkungen auf das Justizsystem „noch zu früh“. Es gebe allerdings Ankündigungen, die auf Umbrüche und auf eine verbesserte Lage für Inhaftierte hindeuteten.
Das Stadtgericht Budapest hatte die nicht-binäre Maja T. im Februar zu acht Jahren Haft verurteilt. Maja T. soll rund um den rechtsextremen „Tag der Ehre“ im Februar 2023 gemeinsam mit weiteren Mitstreitern mehrere Personen in Budapest angegriffen haben. Die Staatsanwaltschaft hatte ursprünglich 24 Jahre Haft gefordert. Der Prozess und das Urteil zu Zeiten der rechten Orban-Regierung stieß in Deutschland auf viel Kritik.
Rücküberstellung garantiert
Orban hatte Ungarns Rechtsstaatlichkeit während seiner Amtszeit zunehmend ausgehöhlt. Seit Mai ist Peter Magyar neuer Ministerpräsident. Er versprach weitreichende Änderungen im politischen System.
Laut Berliner Generalstaatsanwaltschaft liegt eine verbindliche Garantieerklärung zur Rücküberstellung von Maja T. vor. Die nicht-binäre Person war im Dezember 2023 in Berlin verhaftet und im Juni 2024 rechtswidrig ausgeliefert worden. Laut Landgericht Gera, in dessen Zuständigkeitsbereich sich der letzte Wohnsitz von Maja T. befand, kann ein Rücküberstellungsverfahren erst nach rechtskräftigem Strafurteil eingeleitet werden.



