München (epd). Die unabhängige Bundesbeauftragte gegen Missbrauch, Kerstin Claus, sieht Jugendliche zwischen 14 und 18 Jahren unzureichend gegen sexualisierte Gewalt geschützt. Unter 18 seien sexuelle Handlungen Erwachsener mit Jugendlichen nur dann strafbar, wenn eine Zwangslage ausgenutzt wird, diese gegen Entgelt vollzogen werden, oder wenn es sich um ein Abhängigkeits- oder Erziehungsverhältnis handelt, wie es bei einem Lehrer der Fall sein kann, sagte Claus der „Süddeutschen Zeitung“ (Montag) und fügte hinzu: „Wenn aber jenseits davon irgendein 52-jähriger Mann eine 15-Jährige im Chat kontaktiert, sich ihr Vertrauen erschleicht und dann ein sexuelles Verhältnis mit ihr eingeht, ist das nicht strafbar.“
Über das sexuelle Schutzalter ab 14 Jahren sollte Claus' Worten debattiert werden. „Wir können doch nicht einerseits über #MeToo reden und andererseits zu 15-Jährigen sagen, bitte schön, ihr seid erfahren genug, um in solch einer Konstellation frei zu entscheiden?“, argumentierte die Missbrauchsbeauftragte. Aus ihrer Sicht sollte mehr über Altersunterschiede, Manipulationen und Täterstrategien gesprochen werden.
Staat in der Pflicht
In der digitalen Welt könne es Fremden gelingen, eine 15-Jährige anzuschreiben, sie in einen Chat zu verwickeln und sich binnen weniger Wochen zur wichtigsten Bezugsperson zu machen, ohne dass die Eltern etwas davon mitbekommen. „Es ist Aufgabe des Staates, Kinder und Jugendliche zu schützen“, sagte Claus.
„Jugendliche dürfen sich verlieben und unvernünftig sein, und sie dürfen vermeintlich 'falsche Signale' senden, und sie müssen Fehler machen dürfen“, sagte Claus. Aber sie seien niemals schuld. „Die Verantwortung, nein zu sagen und eine Grenze zu ziehen, liegt immer, wirklich immer, bei den Erwachsenen“, betonte sie. Bedürftigkeit und Unerfahrenheit gezielt auszunutzen, sei nicht Liebe, sondern Verfügungsgewalt.




