Berlin (epd). Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) will sich mit den Ländern auf Einsparungen in der Eingliederungshilfe sowie der Kinder- und Jugendhilfe verständigen. Er wolle erreichen, „dass wir im Sozialgesetzbuch VIII und im Sozialgesetzbuch IX die Wunsch- und Wahlleistungen begrenzen“, sagte er am Mittwoch in der Regierungsbefragung im Bundestag. Hierzu solle eine Verabredung mit den Ministerpräsidentinnen und -präsidenten getroffen werden. Es gehe um „notwendige Maßnahmen, um einzusparen“.
Gleichzeitig bezeichnete es Merz als „oberstes Ziel“, Familien zu helfen, „insbesondere dann, wenn sie mit Menschen mit Behinderungen umzugehen haben“. Ihnen solle „jede Möglichkeit“ geboten werden, „auch am gesellschaftlichen Leben teilzunehmen, an der schulischen Ausbildung teilzunehmen für die Kinder“. Merz fügte hinzu, er lege „wirklich größten Wert“ darauf, dass diejenigen, die Hilfe von der Solidargemeinschaft brauchen, diese auch in Zukunft erhielten. „Da darf es keine Einschränkungen geben, die für diese betroffenen Personen und Familien unzumutbar sind.“
Länder und Kommunen beklagen hohe Kosten
Die Ministerpräsidentinnen und -präsidenten treffen sich am Donnerstag mit Merz in Berlin. Länder und Kommunen klagen seit Längerem über eine wachsende Belastung durch Sozialausgaben, unter anderem für die im Sozialgesetzbuch VIII geregelte Kinder- und Jugendhilfe sowie die Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderungen nach dem Sozialgesetzbuch IX. Im April wurde eine Liste mit Sparideen von Bund, Ländern und Kommunen bekannt, die sich unter anderem auf diese beiden Bereiche bezog. Das Papier löste scharfe Kritik aus.
Für die Eingliederungshilfe gab der Staat zuletzt knapp 30 Milliarden Euro jährlich aus. Für die Kinder- und Jugendhilfe belaufen sich die jährlichen Ausgaben auf rund 80 Milliarden Euro.




