Zweibrücken (epd). Der Prozess gegen den Beschuldigten im Fall des getöteten Zugbegleiters Serkan Çalar hat am Mittwoch vor dem Landgericht im westpfälzischen Zweibrücken unter hohen Sicherheitsmaßnahmen begonnen. Am ersten Prozesstag sollen Zeugen, Gutachter sowie Vertreter der Familie des Getöteten gehört werden. Die Anklage lautet auf Körperverletzung mit Todesfolge. Das Landgericht Zweibrücken hatte eine von der Staatsanwaltschaft erhobene Mordanklage nicht zugelassen. Für einen unterstellten Tötungsvorsatz fehlten demnach hinreichende Belege. Sollten sich im Prozess neue Erkenntnisse ergeben, ist auch eine andere rechtliche Bewertung möglich.
Die Staatsanwaltschaft wirft dem Beschuldigten, einem griechischen Staatsbürger aus Luxemburg, vor, den 36-jährigen Çalar am 2. Februar in einem Regionalexpress zwischen Landstuhl und dem saarländischen Homburg angegriffen und durch mehrere kräftige Faustschläge tödlich verletzt zu haben. Kurz nach dem Überfall starb der aus Ludwigshafen stammende Zugbegleiter in der Klinik an einer Gehirnblutung. Der 26-jährige Schwarzfahrer, der aus Ärger über eine Fahrkartenkontrolle aggressiv geworden sein soll, hatte die Vorwürfe teilweise eingeräumt, aber einen Tötungsvorsatz abgestritten. Der Fall hatte bundesweite Diskussionen über Sicherheit im öffentlichen Personenverkehr ausgelöst.
Mögliche Freiheitsstrafe zwischen drei und 15 Jahren
Im weiteren Verlauf des Verfahrens sind sieben Fortsetzungstermine bis zum 9. Juli vorgesehen. Bei einer Verurteilung wegen Körperverletzung mit Todesfolge droht dem Beschuldigten eine Freiheitsstrafe von drei bis 15 Jahren.




