Kassel (epd). Der Verband Christlicher Pfadfinder und Pfadfinderinnen (VCP) hat auf seiner Bundesversammlung einstimmig eine Arbeitsordnung zu „Schutz und Fürsorge im VCP“ beschlossen. Diese verpflichte alle Ebenen des Verbandes zu verbindlichen Standards beim Umgang mit Fällen sexualisierter Gewalt und der Vorbeugung, wie der Bundesverband am Dienstag in Kassel mitteilte. Laut einer unabhängigen Aufarbeitungsstudie waren seit 1973 mindestens 344 Personen im Verantwortungsbereich des VCP betroffen.
„Schutz vor sexualisierter Gewalt darf nicht allein vom guten Willen Einzelner abhängen. Was vor 15 Jahren als persönliche Selbstverpflichtung begann, ist künftig als Standard in unseren Strukturen verankert - auf allen Ebenen, einstimmig beschlossen von der VCP-Bundesversammlung“, sagte Till Strang, Generalsekretär des VCP.
Schutzschulungen, Risikoanalysen und Beschwerdewege
Im Bereich Prävention seien verbindliche Schulungen, Risikoanalysen und funktionierende Beschwerde- und Beteiligungswege für Kinder und Jugendliche verpflichtend. Bei Verdachtsfällen gibt es klare Handlungsvorgaben, die auch den Zugang zu Fachberatung vorsehen. Fälle sollten institutionell aufgearbeitet werden - mit dem Ziel, Unrecht anzuerkennen und Strukturen zu verbessern. Zudem seien niedrigschwellige, vertrauliche Unterstützungsangebote für Betroffene geplant.
Ebenso führe der Verband, dem bundesweit 20.000 Aktive angehören, ein neues Referat „Schutz und Fürsorge“ ein, das mit zwei ehrenamtlich Verantwortlichen besetzt werde. Vom 13. bis 15. November 2026 finde eine Fachkonferenz zur Aufarbeitung statt, zu der alle Mitglieder eingeladen seien. Dabei werde es um den Umgang mit dem Aufarbeitungsprozess und seine Auswirkungen auf Mitglieder und Stämme und eine Veränderung der Verbandskultur gehen.




