Messerattacke: Verurteilter legt Revision gegen lebenslange Haft ein

Messerattacke: Verurteilter legt Revision gegen lebenslange Haft ein
Im Mai vergangenen Jahres verletzte ein Mann vor einer Bielefelder Bar vier Menschen lebensgefährlich. Der 36-jährige Syrer wurde Anfang Juni zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt. Dagegen hat er nun Revision eingelegt.

Düsseldorf, Bielefeld (epd). Der nach einer Messerattacke in Bielefeld zu einer lebenslangen Haftstrafe verurteilte Syrer geht gegen das Urteil vor. Wie das Oberlandesgericht Düsseldorf am Mittwoch mitteilte, legte der Mann gegen das Urteil des 5. Strafsenats (AZ: III-5 St 5/25) Revision ein. Über die Revision entscheidet der Bundesgerichtshof.

Das Oberlandesgericht Düsseldorf hatte den 36-jährigen Syrer am 1. Juni wegen vierfachen versuchten Mordes sowie wegen mitgliedschaftlicher Beteiligung an einer ausländischen terroristischen Vereinigung zu einer lebenslangen Gesamtfreiheitsstrafe verurteilt. Zudem stellte der Senat eine besondere Schwere der Schuld fest und ordnete Sicherungsverwahrung an.

Dschihad gegen vermeintlich Ungläubige

Der Mann habe sich aus seiner radikal-dschihadistischen Einstellung heraus zu dem Anschlag entschlossen, hatte das Gericht sein Urteil erläutert. Dabei habe er möglichst viele Menschen der westlichen Gesellschaft töten wollen. Die Angegriffenen überlebten nur dank schneller ärztlicher Versorgung. Wegen der Zahl der Opfer sowie der Mordmerkmale Heimtücke und niedrige Beweggründe stellte das Gericht die besondere Schwere der Schuld fest. Den Verletzten, die als Nebenkläger auftraten, sprach das Gericht jeweils Schmerzensgeld von 70.000 Euro zu.

Der Syrer hatte am frühen Morgen des 18. Mai 2025 vor einem Lokal in Bielefeld gezielt auf Gäste eingestochen. Dabei wurden vier Personen lebensgefährlich verletzt. Der Mann wurde zunächst von Gästen überwältigt. Kurz vor dem Eintreffen von Polizei und Rettungskräften flüchtete er. Einen Tag später wurde er in Heiligenhaus im Kreis Mettmann festgenommen.

Der Mann lebte vor dem Angriff in einer Flüchtlingseinrichtung in Harsewinkel (Kreis Gütersloh). Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge hatte ihm im Dezember 2023 den Aufenthaltsstatus des subsidiären Schutzes erteilt. Der Mann habe sich erneut dem IS als Mitglied anschließen wollen, erklärte das Gericht. Kurz vor der Tat habe er ein Bekennervideo aufgenommen.