ZdK-Präsidentin: Embryo auch zu Beginn einer Schwangerschaft schützen

ZdK-Präsidentin: Embryo auch zu Beginn einer Schwangerschaft schützen

Köln (epd). Die Präsidentin des Zentralkomitees der deutschen Katholiken (ZdK), Irme Stetter-Karp, hat sich gegen eine Legalisierung von Schwangerschaftsabbrüchen ausgesprochen. Der Vorschlag einer Kommission der Bundesregierung komme faktisch dem Vorschlag einer Fristenlösung sehr nahe, sagte die Sozialwissenschaftlerin am Montag dem Radiosender WDR 5. „Und wir halten es nicht für richtig, dem Embryo in den ersten Wochen keinen Schutz mehr entsprechend zu geben.“ Sie sprach sich zudem dafür aus, die Beratungspflicht vor einem möglichen Schwangerschaftsabbruch beizubehalten.

Die von der Bundesregierung eingesetzte Fachkommission stellte am Montag ihre Empfehlungen zu Themen wie Schwangerschaftsabbruch und Leihmutterschaft vor. Laut dem Paragraf 218 im Strafgesetzbuch ist ein Abbruch in Deutschland grundsätzlich illegal. Eine Abtreibung bleibt aber straffrei, wenn sie innerhalb von zwölf Wochen erfolgt und die schwangere Frau eine Beratung in Anspruch genommen hat. Die Kommission empfiehlt nun eine vollständige Entkriminalisierung von Abtreibungen zumindest für die ersten Schwangerschaftswochen.

Stetter-Karp betonte, die Kommission lege eine „sehr differenzierte und sorgfältige Analyse“ zu medizinischen, rechtlichen, verfassungsrechtlichen, gesellschaftlichen und auch sozialen Aspekten vor. „Aber wir gehen mit den Schlussfolgerungen nicht einig.“ Jedenfalls müssten diese nun gesellschaftlich intensiv debattiert werden.

Das ZdK stehe „nach wie vor für die Beibehaltung einer doppelten Anwaltschaft, eines bewährten Schutzkonzeptes, das quasi die Anwaltschaft für die Mutter und das ungeborene Kind in den Blick nimmt“, betonte sie. Man respektiere die Entscheidung der einzelnen Frau in solch einer herausfordernden Situation. Allerdings sei es wichtig, auch dem Schwächsten, also dem ungeborenen Kind in den ersten Wochen, „eine Sensibilität zu widmen“.