Bericht: Schwere Missbrauchsvorwürfe gegen verstorbenen Theologen

Bericht: Schwere Missbrauchsvorwürfe gegen verstorbenen Theologen

Hamburg, Frankfurt a.M. (epd). Gegen den verstorbenen Theologen, Autor und Pädagogen Arnulf Zitelmann werden nach einem Bericht der Wochenzeitung „Die Zeit“ Vorwürfe schweren Kindesmissbrauchs erhoben. Der Beschuldigte war Pfarrer der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau (EKHN). Den Recherchen der „Zeit“ (Donnerstag) zufolge soll er jahrelang seine Tochter missbraucht haben. Diese spricht in dem Bericht von einem 25 Jahre dauernden Kampf mit der Landeskirche um die Anerkennung des Missbrauchs, an dessen Ende eine Anerkennungsleistung in Höhe von 130.000 Euro gezahlt worden sei. Die Landeskirche wollte zu den Details des Falls keine Stellung nehmen.

Der 1929 geborene Zitelmann war im Juli 2023 im Alter von 94 Jahren gestorben. Zuletzt lebte er in Ober-Ramstadt bei Darmstadt. Er war in den 1950er, 1960er und 1970er Jahren Pfarrer in Frankfurt am Main, in Herborn und Messel. Später arbeitete er als Religionslehrer in Darmstadt, bevor er sich auf das Schreiben von Kinderbüchern konzentrierte. Seine mehrfach ausgezeichneten Bücher erreichen eine Millionen-Auflage. Zudem veröffentlichte er 1973 eine „Didaktik der Sexualerziehung“.

Die Tochter berichtet laut der „Zeit“, dass ein mit ihr befreundeter Pfarrer den für Zitelmann zuständigen Dekan 1999 über den Missbrauch informiert habe. Als eine Reaktion ausblieb, habe der befreundete Pfarrer eine „offizielle Eingabe“ gemacht, die ebenfalls ohne Folgen geblieben sei. 2010 schließlich sei ein Disziplinarverfahren gegen Zitelmann eingeleitet worden, das 2012 eingestellt worden sei. Der Beschuldigte bestritt den Missbrauch stets.

Der „Evangelischen Sonntags-Zeitung“ hatte der hessen-nassauische Kirchenpräsident, Volker Jung, bereits im Juli 2019 gesagt, dass er die Aussagen der Tochter für glaubwürdig halte. Die Sonntags-Zeitung hatte anonymisiert über den Fall berichtet. Die Kirche befinde sich in einem Dilemma, da der Fall verjährt sei und juristisch nicht mehr aufgearbeitet werden könne. Das Disziplinarverfahren sei ergebnislos verlaufen, und die Persönlichkeitsrechte des Beschuldigten müssten geschützt werden. Die Tatsache, dass die „Eingabe“ zu den Akten gelegt worden sei, bezeichnete Jung damals als „institutionelles Versagen“.

2022 bekam die Tochter laut dem Bericht ein Schreiben der landeskirchlichen Anerkennungskommission, in dem der Vater als Täter bezeichnet wurde. Im vergangenen Jahr sei sie darüber informiert worden, dass die Landeskirche eine Anerkennungsleistung in Höhe von 130.000 Euro zahle.

Auf Anfrage des Evangelischen Pressedienstes (epd) teilte die Leiterin der Fachstelle gegen sexualisierte Gewalt der EKHN, Petra Knötzele, mit, dass der Landeskirche sehr daran gelegen sei, Verdachtsfällen von sexualisierter Gewalt nachzugehen „und Fälle in enger Abstimmung mit den betroffenen Personen aufzuarbeiten“. Bei den Gesprächen mit betroffenen Personen werde die Kirche oft gebeten, Anonymität zu wahren. „An diese Absprachen halten wir uns“, sagte die Juristin.