Urteil im Prozess gegen Horst Mahler weiter nicht absehbar

Urteil im Prozess gegen Horst Mahler weiter nicht absehbar

Potsdam (epd). Im Prozess gegen den Rechtsextremisten und Holocaust-Leugner Horst Mahler am Landgericht Potsdam ist eine Urteilsverkündung weiter nicht absehbar. Der Verhandlungstermin am Montag sei aufgehoben worden, da eine vorläufige Begutachtung gesundheitliche Einschränkungen des 87-jährigen Angeklagten ergeben habe, sagte ein Gerichtssprecher dem Evangelischen Pressedienst (epd) in Potsdam. Auch die weiteren Termine in dieser Woche würden voraussichtlich aufgehoben.

Der Prozess wegen Volksverhetzung hatte Ende November 2022 begonnen. Die Staatsanwaltschaft fordert vier Jahre und acht Monate Haft, die Verteidigung Freispruch. (AZ: 210 KLs 8/20)

Die Anklage wirft Mahler vor, von 2013 bis 2017 in elf Fällen volksverhetzende antijüdische Schriften in Form von Buchmanuskripten und zum Teil weit gestreuten E-Mails verbreitet zu haben. Dabei soll er in einigen Fällen auch die NS-Gewalt- und Willkürherrschaft gerechtfertigt und unter dieser begangene Handlungen des Völkermords geleugnet und verharmlost haben.

Dem Verfahren gegen Mahler liegen laut Gerichtsangaben sechs Anklagen der Staatsanwaltschaft Cottbus aus den Jahren 2014 bis 2017 zugrunde, die gemeinsam verhandelt werden. Der Ex-Anwalt und Mitbegründer der linksextremen Terrorgruppe Rote Armee Fraktion (RAF) ist seit geraumer Zeit als Rechtsextremist bekannt. Er hatte bis Oktober 2020 in Brandenburg an der Havel eine langjährige Haftstrafe wegen Volksverhetzung verbüßt.