Polizeiseelsorger: Gesprächsbedarf nach Amoklauf kommt erst später

Polizeiseelsorger: Gesprächsbedarf nach Amoklauf kommt erst später

Hamburg (epd). Nach dem Amoklauf in einem Gemeindehaus der Zeugen Jehovas rechnet der evangelische Hamburger Polizeiseelsorger Patrick Klein mit einem erhöhten Gesprächsbedarf von Polizeibeamtinnen und -beamten vor allem in den kommenden Wochen. Die Erfahrung zeige, dass entsprechende Gesprächsbitten meist erst mit deutlicher zeitlicher Verzögerung an Polizeiseelsorgende herangetragen würden, machte Klein am Montag auf Anfrage des Evangelischen Pressedienstes (epd) deutlich. Klein, evangelische Notfallseelsorger sowie katholische Kollegen waren nach dem Amoklauf am Donnerstagabend im Einsatz. Opfer der Tat und deren Angehörige können sich zu jeder Zeit an jeden Pastor und jede Pastorin wenden.

Bei dem Amoklauf am Donnerstagabend in Hamburg waren acht Menschen ums Leben gekommen. Die Polizei geht davon aus, dass ein ehemaliges Mitglied der Glaubensgemeinschaft für die Tat verantwortlich ist. Der 35 Jahre alte Mann mit deutscher Staatsangehörigkeit soll beim Eintreffen der Einsatzkräfte in den ersten Stock des Gebäudes geflohen sein und sich dort selbst erschossen haben. Acht Menschen wurden verletzt, vier von ihnen schwer. Die Getöteten sind zwei Frauen, vier Männer sowie ein ungeborenes Kind im Alter von 28 Wochen.

Klein verrichtete seinen seelsorgerlichen Dienst am Donnerstag von der Wache aus und nicht direkt vor Ort am Tatort. Das sei bei solchen Gefährdungslagen üblich, hieß es. Für die kommenden Wochen könnten Polizeibeamtinnen und -beamte ihn um Gesprächstermine bitten. Habe Klein im Gespräch das Gefühl, dass er allein nicht helfen kann, verweise er beispielsweise an Psychotherapeuten oder medizinische Hilfsangebote weiter.

Bei der Stadt Hamburg gibt es mit dem Hamburgischen Opferbeauftragten Arne Dornquast einen Ansprechpartner für Betroffene und Angehörige des Amoklaufs. Aufgabe des Opferbeauftragten sei es, den Opfern von Terror- und Großschadensereignissen und deren Angehörigen unterstützend zur Seite zu stehen. Das Hilfeangebot richtet sich laut Sozialbehörde an Betroffene, die eine körperliche Verletzung erfahren haben, ebenso wie an Menschen mit seelischen Hilfebedarfen.

Der Opferbeauftragte berate insbesondere zu psychologischen und finanziellen Hilfen, hieß es. Hierzu gehörten neben akuter psychologischer Hilfe, beispielsweise durch die Trauma-Ambulanzen, Fragen der Ansprüche nach dem Opferentschädigungsgesetz bis hin zur Vermittlung von persönlichen, informellen Hilfsangeboten wie beispielsweise durch den Weißen Ring.