Ethikrat: Sterbehilfe besser regeln

Foto: epd-bild/Gustavo Alabiso
Bei was darf man helfen - und was geht zu weit? Der Ethikrat wünscht sich klare Regeln.
Ethikrat: Sterbehilfe besser regeln
Der Deutsche Ethikrat hat Verbesserungen für den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Sterbehilfe gefordert. Es sei notwendig, jede Form der organisierten Suizidbeihilfe zu regulieren, nicht nur die gewerbsmäßige, erklärte der Ethikrat am Donnerstag in Berlin. Nach dem vorliegenden Entwurf, der sich auf die gewerbsmäßige Beihilfe konzentriert, würden nach Ansicht der Mehrheit der Ethikratsmitglieder mehr Probleme als Lösungen geschaffen.

Wie die Regelungen aussehen könnten, wurde kontrovers im Ethikrat diskutiert. Eine weitere gesellschaftliche Debatte dazu sei dringend erforderlich, hieß es. Dabei solle es nicht nur um Suizidbeihilfe, sondern vor allem auch um eine Stärkung der Suizidvorbeugung und um den Ausbau der Palliativmedizin in der medizinischen Praxis gehen.

###mehr-links###Ärztepräsident Frank Ulrich Montgomery hatte in der öffentlichen Sitzung dem ärztlich assistierten Suizid erneut eine Absage erteilt. Marion Schafroth von der Sterbehilfeorganisation "Exit" warb dagegen für die Erlaubnis der Sterbehilfe als "Akt der Humanität". Die Ethikrats-Mitglieder waren sich bei der Frage nach Zulässigkeit der Hilfe zum Suizid nicht einig.

Montgomery verwies auf die "Missbrauchs- und Dammbruchgefahr", wenn Suizidbeihilfe durch Ärzte in Ausnahmen legitim sein soll. "Der ärztlich assistierte Suizid ist abzulehnen und berufsrechtlich zu missbilligen", sagte der Präsident der Bundesärztekammer als Referent.

Hintergrund seiner Befürchtungen ist der Gesetzentwurf der Bundesregierung zum Verbot gewerbsmäßiger Sterbehilfe. In dem Text aus dem Justizministerium wird neben der Festlegung einer Strafe für Sterbehilfe, mit der Organisationen Geld verdienen, ausdrücklich festgestellt, dass Suizidbeihilfe von Angehörigen, Freunden oder anderen "nahe stehenden Personen" nicht geahndet wird. Dieser Absatz sorgte für Kritik von Kirchenvertretern, Patientenschützern, Ärzten und Unionspolitikern, weil nach Auffassung des Ministeriums auch Mediziner oder Pflegekräfte darunter fallen können.

Helfen und Leid lindern

###mehr-artikel###Die Züricher Rechtsprofessorin und ebenfalls eingeladene Expertin, Brigitte Tag, warb dafür, den Personenkreis, der von Strafe ausgenommen werden soll, genauer zu bestimmen. Für den Fall der Zulassung von Sterbehilfe forderte sie zudem gesetzlich festgelegte Qualitätsanforderungen. In diesem wichtigen Bereich menschlichen Lebens würden Regeln dringend gebraucht, sagte sie unter anderem mit Blick auf die Sterbehilfeorganisation "Exit" in der Schweiz.

Deren Vorstandsmitglied Marion Schafroth verteidigte die umstrittene Organisation vor dem Ethikrat. Suizidhilfe könne ethisch gerechtfertigt sein, so Schafroth, die einen Einblick in die Arbeit ihrer Organisation gab. Als Mensch und gerade als Ärztin bestehe ihr Auftrag darin, zu helfen und Leid zu lindern. Manchmal könne Sterbehilfe der größte Dienst für den Menschen sein. Ähnlich argumentierte der Verfassungsrechtler Reinhard Merkel: "Ich bin der Meinung, dass die Hilfe manchmal im human realisierten Suizid besteht."

Der Vorsitzende des Nationalen Suizidpräventionsprogramms, Armin Schmidtke, und Ethikratmitglied Wolfgang Huber warben indes dafür, die Möglichkeiten der Palliativmedizin auszunutzen. Eine adäquate Schmerzreduzierung bei schwer Erkrankten senke das Risiko von Suiziden, sagte Schmidtke. Der ehemalige Ratsvorsitzende der Evangelischen Kirche in Deutschland, Huber, forderte die Ärzteschaft dazu auf, Handlungskonzepte für den Umgang mit Sterbenden zu entwickeln.