Solaranlage darf den Nachbarn nicht blenden

Solaranlage darf den Nachbarn nicht blenden

Frankenthal (epd). Ein Ehepaar aus der Pfalz muss nach einer Gerichtsentscheidung die Photovoltaikanlage vom Dach seines Hauses umbauen, weil das von den Solarmodulen gespiegelte Licht die Nachbarn blendet. Die 9. Zivilkammer des Landgerichts Frankenthal urteilte auf Grundlage eines Gutachtens, die Störung sei unzumutbar. In den Sommermonaten sei eine normale Nutzung der Nachbarterrasse und der dahinter gelegenen Räume nicht möglich, heißt es in der am Donnerstag veröffentlichten, mittlerweile rechtskräftigen Entscheidung. (AZ: Az. 9 O 67/21)

Der Gutachter hatte bestätigt, es komme von der Photovoltaikanlage aus am späteren Nachmittag zu direkten Sonnenlichtreflexionen, die so hell seien wie das Licht bei einem direkten Blick in die Sonne. Bei einer so starken Blendwirkung bestehe ein Anspruch darauf, dass die Störung behoben werde. Die Eigentümer müssen ihre Photovoltaikanlage nun neu ausrichten lassen. Alternativ könnten sie die bisher verwendete Anlage auch durch reflexionsarme Spezialmodule ersetzen.