Obdachlosenhilfe: Kein Knast für "Schwarzfahren"

Obdachlosenhilfe: Kein Knast für "Schwarzfahren"

Berlin (epd). Die Bundesarbeitsgemeinschaft Wohnungslosenhilfe (BAGW) hat die Abschaffung von Ersatzfreiheitsstrafen für sogenannte „Schwarzfahrer“ im öffentlichen Personennahverkehr gefordert. Arme und wohnungslose Menschen könnten sich meist weder teure Fahrtickets, noch die auferlegten Geldstrafen leisten, erklärte BAGW-Geschäftsführerin Werena Rosenke am Donnerstag in Berlin. Stattdessen „bezahlten“ sie die im Strafrecht geregelte sogenannte Beförderungserschleichung mit einer Ersatzfreiheitsstrafe im Gefängnis.

Seit 1. Juni können in Berlin wieder Inhaftierungen von Menschen ohne gültigen Fahrausweis stattfinden, hieß es zur Begründung weiter. In der Corona-Pandemie seien diese ausgesetzt gewesen. Als Folge erwartet die BAGW wieder mehr Ersatzfreiheitsstrafen für „Schwarzfahrer“. Betroffen seien vor allem arme und wohnungslose Menschen. Die BAGW schätzt, dass jährlich bis zu 2.000 wohnungslose Menschen in Deutschland Ersatzfreiheitsstrafen wegen des Fahrens ohne gültigen Fahrschein verbüßen. Rosenke sprach von einer unsozialen Regelung, die laut Koalitionsvertrag der Bundesregierung reformiert werden solle.

Mit Blick auf das seit Anfang des Monats gültige personalisierte 9-Euro-Ticket forderte die BAGW die Verkehrsunternehmen auf, bei Fahrkartenkontrollen von Wohnungslosen nicht auf eine Ausweispflicht zu bestehen. In Berlin gebe es inzwischen eine entsprechende Kulanzregelung zwischen Senat, BVG und S-Bahn. Zudem rief die BAGW zu weiteren Spenden für ihre Kampagne zum Kauf von 9-Euro-Tickets für wohnungslose Menschen auf.