Türkei wegen Inhaftierung von Richtern und Staatsanwälten verurteilt

Türkei wegen Inhaftierung von Richtern und Staatsanwälten verurteilt

Brüssel, Straßburg (epd). Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) hat die Türkei wegen der Inhaftierung von 427 Richtern und Staatsanwälten nach dem gescheiterten Staatsstreich vom Juli 2016 verurteilt. Ankara habe das Recht auf Freiheit der Betroffenen verletzt und müsse jedem 5.000 Euro Schadenersatz zahlen, urteilte das Gericht in Straßburg am Dienstag. (AZ: 75805/16 und weitere)

Bei den Klagen ging es um gegen die Justizangehörigen im Anschluss an den Staatsstreichversuch verhängte Untersuchungshaft. Ihnen wurde vorgeworfen, Anhänger einer Terrororganisation zu sein, wie der EGMR erklärte.