Einfachere Pränatal-Tests auf Down-Syndrom werden 2022 Kassenleistung

Einfachere Pränatal-Tests auf Down-Syndrom werden 2022 Kassenleistung
Einfache Bluttests, mit denen eine Behinderung des ungeborenen Kindes festgestellt werden kann, werden bald eine Kassenleistung. Aber sie sollen nicht zur Routine werden. Dazu sollen auch umfassende Informationen für die Schwangeren beitragen.

Berlin (epd). Bluttests für Schwangere auf ein Down-Syndrom beim Kind werden künftig von den Krankenkassen bezahlt. Der Gemeinsame Bundesausschuss im Gesundheitswesen (G-BA) hat dazu am Donnerstag in Berlin den letzten, noch notwendigen Beschluss gefasst und die Versicherteninformation gebilligt. Die Broschüre wird künftig fester Bestandteil der ärztlichen Beratung sein. Ihre Fertigstellung war Bedingung, dass der bereits im September 2019 gefasste G-BA-Beschluss umgesetzt werden kann, die Gentests künftig in den Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung aufzunehmen.

Die Versicherteninformation klärt die werdenden Eltern über die Tests (nicht-invasive Pränatal-Tests NIPT) auf. Außer einem Down-Syndrom (Trisomie 21) können damit auch die selteneren und schwerwiegenderen Trisomien 13 und 18 festgestellt werden. Die Gentests sollen keine Routineuntersuchung werden. Sie sollen nur im Einzelfall eingesetzt werden nach einer gemeinsam mit der Ärztin oder dem Arzt gefällten Entscheidung oder wenn sich aus anderen Untersuchungen der Hinweis auf eine Trisomie ergeben hat.

Der Gentest erkennt am Blut der Schwangeren mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit, ob das Kind eine Trisomie hat. Bis zur Zulassung der Tests im Jahr 2012 war das nur über eine Fruchtwasser- oder Plazentauntersuchung möglich, die jeweils ein hohes Risiko für Fehlgeburten bergen. Diese sogenannten invasiven Untersuchungen werden von den Krankenkassen bezahlt, der risikoarme, nicht-invasive Bluttest hingegen bislang nicht.

Der Vorsitzende des Bundesausschusses, Josef Hecken, erklärte, es sei rational und medizinisch richtig, schwangeren Frauen, denen das Wissen um eine mögliche Trisomie bei ihrem Kind wichtig sei, eine sichere Alternative anzubieten. Der Bundesausschuss hatte mehrere Jahre über die Entscheidung beraten. Hecken seinerseits hatte die Politik aufgefordert, zu der auch ethisch bedeutsamen Frage Stellung zu beziehen.

Zuletzt hatten Bundestagsabgeordnete fast aller Fraktionen im Mai noch einen Anlauf unternommen, die Beratung vor und - bei einem positiven Ergebnis - auch nach einem Test verpflichtend zu machen. Die Gentests waren und sind politisch umstritten, weil sie die Feststellung einer Trisomie erleichtern. Vor allem Behindertenverbände sind gegen den Test als Kassenleistung. Sie sehen die Gefahr, dass kaum noch Kinder mit einem Down-Syndrom zur Welt gebracht werden.

In der Broschüre, die alle Schwangeren künftig ausgehändigt bekommen, die einen solchen Gentest wollen, wird betont, dass er nicht zu den allgemein empfohlenen Vorsorgeuntersuchungen gehört. Die werdenden Eltern werden gebeten, sich vorher damit zu beschäftigen, was sie bei einem auffälligen Testergebnis tun wollen. Außerdem werden sie darüber aufgeklärt, wie häufig oder selten Trisomien vorkommen, welche Fehleranfälligkeit die Tests haben, an welche Beratungsstellen sie sich wenden können und wo sie Hilfe bekommen, wenn sie sich für ein behindertes Kind entscheiden.

Die Tests werden nach Angaben des Gemeinsamen Bundesausschusses frühestens ab dem Frühjahr 2022 Kassenleistung sein. Wenn das Bundesgesundheitsministerium den Beschluss nicht beanstandet, wovon auszugehen ist, haben anschließend Krankenkassen und Ärzteverbände ein halbes Jahr Zeit, die Honorierung für die Tests auszuhandeln.