Welterbekomitee entscheidet über Antrag der "SchUM"-Städte

Welterbekomitee entscheidet über Antrag der "SchUM"-Städte

Frankfurt a.M. (epd). Das Welterbe-Komitee der Unesco stimmt am Dienstag darüber ab, ob das jüdische Erbe der mittelalterlichen „SchUM“-Gemeinden von Mainz, Worms und Speyer als Weltkulturerbe anerkannt wird. Der Welterbe-Antrag umfasst die alten jüdischen Friedhöfe in Mainz und Worms, die Wormser Synagoge und den Speyerer Judenhof mit seinem mittelalterlichen Ritualbad. Ebenfalls zur Abstimmung steht die Aufnahme des Niedergermanischen Limes aus der Römerzeit in die Welterbeliste.

Im Falle einer Anerkennung wären die „SchUM“-Stätten das erste jüdische Welterbe auf deutschem Boden. Im Mittelalter hatten sich die Juden aus den drei Städten am Rhein zum Bund der „SchUM“-Gemeinden zusammengeschlossen, der seinen Namen von den Anfangsbuchstaben der hebräischen Städtenamen von Speyer (Schpira), Worms (Warmaisa) und Mainz (Magenza) erhalten hatte. Die Region gilt als Wiege des mitteleuropäischen Judentums, allerdings sind nach zahlreichen Kriegen, judenfeindlichen Pogromen und der systematischen Vernichtung während der NS-Herrschaft nur noch wenige historische Spuren der einst blühenden Gemeinden sichtbar.

Bereits am Samstag waren unter anderem das Jugendstilensemble Mathildenhöhe in Darmstadt und elf historisch bedeutsame europäische Kurorte, darunter Bad Ems, Baden-Baden und Bad Kissingen, in die Welterbeliste aufgenommen worden. Insgesamt lagen dem Welterbe-Komitee fünf Bewerbungen mit deutscher Beteiligung vor, über die bei der bis zum 31. Juli laufenden Sitzung entschieden werden sollte.

Noch aus steht auch die Entscheidung über den Donaulimes, der von Deutschland, Österreich und der Slowakei vorgeschlagen worden war. Das Welterbe-Komitee setzte am Montag bei seiner Tagung eine Arbeitsgruppe ein, die den Antrag bewerten soll. Fragen hatte aufgeworfen, welche Konsequenzen es hat, dass nur noch drei Länder hinter dem Vorhaben stehen. An einer früheren Nominierung hatte sich noch Ungarn beteiligt.