Fall Mezgin geht weiter: Verteidiger legt Revision gegen Urteil ein

Fall Mezgin geht weiter: Verteidiger legt Revision gegen Urteil ein

Aschaffenburg (epd). Verteidigung und Nebenklage im sogenannten Mezgin-Prozess haben nach dem Urteilsspruch des Aschaffenburger Landgerichts von vergangenen Donnerstag Revision eingelegt. Nun wird der neu eingerichtete 6. Strafsenat des Bundesgerichtshofs in Leipzig das Urteil wegen versuchten Mordes überprüfen, wie ein Sprecher des Landgerichts am Freitag mitteilte. Der verurteilte 49-Jährige Mann aus Syrien war wegen Mordes an seiner Tochter Mezgin und versuchten Mordes an dessen Freund angeklagt. Vom Mord-Vorwurf war er mangels Beweisen freigesprochen worden. Der Freund war in dem Prozess als Nebenkläger aufgetreten.

Das Landgericht teilte weiter mit, die Staatsanwaltschaft habe keine Rechtsmittel gegen das Urteil eingelegt. Die Revision des Verteidigers könne sich von Rechts wegen nicht gegen den Teil-Freispruch vom Mord-Vorwurf richten, sondern richte sich alleine gegen die Verurteilung wegen versuchten Mordes zu acht Jahren und neun Monaten Haft. Die Nebenklage habe eine Revision ohne Einschränkungen eingelegt - auch davon wird der Teil-Freispruch aber wohl unberührt bleiben. Eine Revision können Nebenkläger nur für Anklagepunkte einreichen, die sie selbst betroffen haben.

Der Teil-Freispruch des Landgerichts werde daher voraussichtlich keiner Überprüfung durch den Leipziger Bundesgerichtshof mehr unterzogen werden, so der Landgerichts-Sprecher. Das Gericht müsse nun erst einmal sein Urteil komplett schriftlich vorlegen, ehe die Revision ihren weiteren Lauf nimmt. Verteidigung und Nebenklage müssen ihre eingereichten Revisionen auf Grundlage des schriftlichen Urteils erst noch begründen. Prozessbeobachter hatten nach der Urteilsverkündung am 22. April bereits fest damit gerechnet, dass zumindest die Verteidigung Rechtsmittel einlegt.

Dem 49-jährigen Mann hatte die Staatsanwaltschaft vorgeworfen, seine Tochter Mezgin - die ihren Dokumenten zufolge 16 Jahre, laut Gerichtsmedizin aber mindestens 19 Jahre alt gewesen sein soll - heimtückisch ermordet zu haben. Vermeintlich, "um seine Ehre wiederherzustellen", weil er mit ihrem westlichen Lebensstil nicht einverstanden war, hieß es zum Prozessauftakt. Die Tat soll am 4. Mai 2017 passiert sein. Etwa einen Monat später habe er dann versucht, Mezgins damaligen Freund zu erstechen. Diese Tat sah das Aschaffenburger Landgericht als erwiesen an.