Angeklagter im Mezgin-Prozess vom Mordvorwurf freigesprochen

Angeklagter im Mezgin-Prozess vom Mordvorwurf freigesprochen

Aschaffenburg (epd). Wegen versuchten Mordes hat das Aschaffenburger Landgericht einen 46 Jahre alten Syrer im sogenannten Mezgin-Prozess am Donnerstag zu einer Haftstrafe von acht Jahren und neun Monaten verurteilt. Das Gericht blieb mit seinem Urteil unter der Forderung der Staatsanwaltschaft von elf Jahren für versuchten Mord. Die Verteidigung hatte einen Freispruch in allen Punkten gefordert, wie ein Gerichtssprecher mitteilte. Vom Vorwurf, im Mai 2017 seine Tochter Mezgin ermordet und im Wald verscharrt zu haben, sprach ihn das Gericht allerdings aus Mangel an Beweisen frei - anders beim Mordversuch vom Juni 2017 an Mezgins Freund. (AZ: 104 Js 5331/17)

Den Mordvorwurf gegen den Mann hatte die Staatsanwaltschaft am Mittwoch in ihrem Plädoyer aus Mangel an Beweisen fallengelassen. Oberstaatsanwalt Jürgen Bundschuh sagte, es sei bedauerlich, dass der Tod der jungen Frau "ungesühnt bleibt". Die Tat allerdings sei dem Angeklagten nicht nachzuweisen. Für den versuchten Mord am Freund der Frau forderte die Anklage elf Jahre Haft. Motiv für die Taten soll gewesen sein, dass Hashem N. mit dem "Lebenswandel" Mezgins nicht einverstanden war. Mit ihrem Tod habe er "seine Ehre" vermeintlich wiederherstellen wollen. Die Nebenklage schloss sich dem weitgehend an.

Die Staatsanwaltschaft hatte dem Angeklagten ursprünglich vorgeworfen, Mezgin - die laut ihren Dokumenten 16 Jahre, laut Gerichtsmedizin aber mindestens 19 Jahre alt gewesen sein soll - heimtückisch erstochen zu haben. Der Angeklagte soll Mezgin am 4. Mai 2017 an ihrer Schule abgepasst haben, um sie mit nach Hause zu nehmen. Ihr 13-jähriger Stiefbruder saß mit im Auto. Im Wald soll der Vater den damals strafunmündigen Sohn aufgefordert haben, Mezgin zu töten - oder es auch selbst getan haben. Der Syrer hat sich vor Gericht nicht geäußert.