Sozialverbände und Handel fordern Steuervorteile für Spenden

Sozialverbände und Handel fordern Steuervorteile für Spenden
Restware zu vernichten ist für Unternehmen finanziell günstiger als sie zu spenden. Sozial- und Handelsverbände finden das absurd und fordern eine Steueränderung. Bundesfinanzminister Scholz plant eine Ausnahme, aber nur für dieses Jahr.

Berlin (epd). Ein Bündnis von Sozial- und Handelsverbänden fordert angesichts voller Lager durch die Corona-Pandemie eine Abschaffung der Steuernachteile für Sachspenden. Derzeit sei die Vernichtung von Waren für den Handel finanziell vorteilhafter als eine wohltätige Spende, erklärte die Grünen-Fraktionsvorsitzende Katrin Göring-Eckardt am Mittwoch in Berlin. Während die Umsatzsteuer bei der Vernichtung für den Händler entfalle, sei dies bei einer Spende nicht der Fall. "Das ist absurd", sagte die Mitinitiatorin des Bündnisses "#SpendenStattVernichten". Das Bundesfinanzministerium will von der Steuerregelung eine Ausnahme zulassen, allerdings nur für dieses Jahr.

Während der Schließung von Geschäften in der Corona-Pandemie sind vor allem in der Textilbranche viele Waren unverkauft liegen geblieben. Göring-Eckardt sagte, in den Lagern befänden sich derzeit rund 500 Millionen Kleidungsstücke und Schuhe. Der Hauptgeschäftsführer des Paritätischen Wohlfahrtverbandes, Ulrich Schneider, sagte, gleichzeitig würden solche Dinge von vielen armen Menschen dringend benötigt. Sein Verband unterstützt das Bündnis und dessen Forderung. Würde das Steuerrecht in dem Punkt nicht geändert, "die Wegwerfgesellschaft wäre auf einem völlig neuen Niveau angekommen", sagte er.

Stefan Genth, Hauptgeschäftsführer des Handelsverbands Deutschland, der ebenfalls Mitglied im Bündnis ist, sagte, kein Händler wolle seine Ware einfach wegwerfen. Bei einer Spende müsse er aber die Umsatzsteuer zahlen, auch wenn er keinen Cent Umsatz mache.

Das Bundesfinanzministerium teilte auf Nachfrage mit, dass Minister Olaf Scholz (SPD) auf die Umsatzbesteuerung von Waren verzichten wolle, die von durch die Corona-Pandemie betroffenen Einzelhändlern an steuerbegünstigte Organisationen gespendet werden. Eine sogenannte Billigkeitsregelung, der die Länder noch zustimmen müssten, soll demnach bis Jahresende gelten.

Handelsverband-Geschäftsführer Genth forderte eine Regelung aber auch über die Pandemie hinaus. Das ist nach Angaben der Ministeriumssprecherin zumindest in der Breite nicht geplant. Nach ihren Angaben soll es in Kürze ein Schreiben des Ministeriums geben, um Unternehmen mehr Rechtssicherheit bei der Abwicklung von Sachspenden zu geben. Darin sei vorgesehen, bei Spenden von Lebensmitteln sowie anderen Artikeln, die kurz vor Ablauf des Haltbarkeitsdatums stehen, auf die Umsatzsteuer zu verzichten. Als Beispiele nannte sie Kosmetika, Drogerieartikel, pharmazeutische Artikel und Tierfutter. Textilien werden nicht erwähnt. Dieser Regelung haben die Länder den Angaben zufolge bereits zugestimmt.