Gericht eröffnet Hauptverfahren im Missbrauchsfall von Münster

Gericht eröffnet Hauptverfahren im Missbrauchsfall von Münster

Münster (epd). Im Kindesmissbrauchsverfahren von Münster müssen sich die fünf Angeschuldigten ab November vor dem Landgericht Münster verantworten. Die 1. Große Strafkammer des Landgerichts ließ die Anklage der Staatsanwaltschaft Münster gegen die Beschuldigten aus Münster, Hannover, Staufenberg und Schorfheide zur Hauptverhandlung zu, wie das Landgericht am Montag mitteilte. Prozessbeginn ist am 12. November. Bis zum 25. Februar sind bislang knapp 30 Verhandlungstage vorgesehen. (AZ: 1 KLs 14/20)

Die Anklageschrift richtet sich gegen den Hauptverdächtigen aus Münster und dessen Mutter, wie das Gericht mitteilte. Zudem sind drei Männer aus Staufenberg (Hessen), Hannover (Niedersachsen) und Schorfheide (Brandenburg) angeklagt. Der Mann aus Münster soll den zehnjährigen Sohn seiner Lebensgefährtin schwer missbraucht und davon Videos angefertigt haben. Die fünf Angeschuldigten befinden sich in Untersuchungshaft.

Der Hauptverdächtige aus Münster soll im April dieses Jahres zusammen mit den weiteren angeschuldigten Männern in mehrtägigen Treffen in einer Gartenlaube in Münster mindestens zwei Kinder missbraucht haben. Mutmaßliche Opfer waren nach Polizeiangaben der zehnjährige Sohn der Lebensgefährtin des Hauptangeschuldigten sowie der fünfjährige Sohn des Mannes aus Staufenberg. Der Mann aus Münster soll sich außerdem mit einem weiteren Mann in Köln verabredet haben, um dort den Sohn seiner Lebensgefährtin in einem Waldstück im Auto zu missbrauchen.

Insgesamt werden den Angeschuldigten Missbrauchsfälle zwischen 2018 und Mai 2020 vorgeworfen. Keiner der Mitangeschuldigten sei vorbestraft. Nach Bekanntwerden des Missbrauchsfalls waren im Juni bei Durchsuchungen zunächst 18 Verdächtige in Niedersachsen, Hessen, Schleswig-Holstein und Nordrhein-Westfalen festgenommen worden.