Homosexuelle Soldaten sollen rehabilitiert werden

Homosexuelle Soldaten sollen rehabilitiert werden
Bis ins Jahr 2000 hinein waren homosexuelle Soldaten bei der Bundeswehr per Erlass benachteiligt. Verteidigungsministerin Kramp-Karrenbauer plant einen Rehabilitierung, laut einem Medienbericht sind auch Entschädigungen geplant.

Berlin (epd). Das Verteidigungsministerium arbeitet an einem Gesetz zur Rehabilitierung homosexueller Soldaten, die dienstrechtlich benachteiligt wurden. Wie am Wochenende bekannt wurde, sollen Verurteilungen durch ein Truppendienstgericht wegen einvernehmlicher homosexueller Handlungen unter Erwachsenen aufgehoben werden.

Das "RedaktionsNetzwerk Deutschland" (Samstag) berichtete unter Berufung auf einen Gesetzentwurf, es seien zudem Entschädigungen vorgesehen, die nicht auf mögliche Sozialleistungen angerechnet werden. Eine Ministeriumssprecherin bestätigte das am Wochenende nicht, zu Details wolle man sich zum jetzigen Zeitpunkt nicht äußern. "Wir arbeiten derzeit an dem Gesetzentwurf, der die berechtigten Anliegen der Betroffenen aufgreifen soll", sagte sie dem Evangelischen Pressedienst (epd). Neben der Aufhebung der Urteile sei eine Rehabilitierung für bis zum Juli 2000 erlittene erhebliche dienstliche Benachteiligungen vorgesehen.

Am 3. Juli 2000 war ein Erlass zur Personalführung homosexueller Soldaten aufgehoben worden. Demzufolge konnte Homosexualität die Annahme eines Sicherheitsrisikos rechtfertigen. Homosexuelle Soldaten wurden von Führungs- und Ausbildungsaufgaben entbunden, wenn ihre sexuelle Orientierung bekannt wurde. Sie wurden zudem bei Beförderungen und anderen personellen Auswahlentscheidungen benachteiligt.

Eine Aufhebung früherer dienstrechtlicher Urteile, die aus heutiger Sicht eine Diskriminierung darstellen, war laut "RedaktionsNetzwerk Deutschland" bislang von allen Bundesregierungen abgelehnt worden. Im Entwurf von Verteidigungsministerin Annegret Kramp-Karrenbauer (CDU) seien jetzt nicht nur Aufhebungen, sondern ausdrückliche Rehabilitierungsbescheinigungen vorgesehen. Alle Regeln sollen demnach auch für frühere Soldaten der Nationalen Volksarmee der DDR gelten.

Kramp-Karrenbauer wolle den Gesetzentwurf am 17. September vorstellen. Am gleichen Tag solle eine Studie veröffentlicht werden, die die Ministerin in Auftrag gegeben hat mit dem Titel: "Tabu und Toleranz - der Umgang der Bundeswehr mit Homosexualität von 1955 bis zur Jahrtausendwende".

epd kfr