Seehofer: Online-Durchsuchungen nicht mehr im Verfassungsschutzgesetz

Seehofer: Online-Durchsuchungen nicht mehr im Verfassungsschutzgesetz

Essen, Berlin (epd). Die umstrittenen Pläne für Online-Durchsuchungen durch das Bundesamt für Verfassungsschutz sind offenbar vom Tisch. "Wir haben uns in der Union entschieden, das neue Verfassungsschutzgesetz ins Kabinett einzubringen, mit der Quellen-Telekommunikationsüberwachung, aber ohne Online-Durchsuchung", sagte Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU) den Zeitungen der Funke Mediengruppe (Samstag). Vorausgegangen seien Verhandlungen mit dem Koalitionspartner SPD. Demnach soll das Kölner Bundesamt mehr digitale Kompetenzen im Kampf gegen Extremisten bekommen. Im Gegenzug soll Seehofer auf Drängen der SPD die Forderung nach einer Online-Durchsuchung aufgegeben haben.

Die SPD sei bereit gewesen, dem Verfassungsschutz mehr Befugnisse zu geben, um mit der sogenannten Quellen-Telekommunikationsüberwachung eine laufende verschlüsselte Telekommunikation zu überwachen, erklärte Seehofer. Dann kann das Amt zum Beispiel Onlinetelefonate überwachen und Messengernachrichten lesen. Die Union wollte ursprünglich zudem unter anderem dem Verfassungsschutz mit der Onlinedurchsuchung erlauben, direkt auf Computer und Festplatten zuzugreifen.