Entscheidung über Thüringer Paritätsgesetz für Juli erwartet

Entscheidung über Thüringer Paritätsgesetz für Juli erwartet

Erfurt (epd). Nach der mündlichen Verhandlung über das Thüringer Paritätsgesetz vor dem Landesverfassungsgericht geben sich Linke und Grüne kämpferisch. Nur über eine Quotierung der Landeslisten lasse sich der Frauenanteil im Landtag erhöhen, sagte Grünen-Fraktionschefin Astrid Rothe-Beinlich am Donnerstag in Erfurt. Eine Entscheidung der Verfassungsrichter darüber, ob das im Mai 2019 von den damaligen Mehrheitsfraktionen Grüne, Linke und SPD beschlossene Gesetz Bestand hat, wird für den 15. Juli erwartet. Gegen das Gesetz hatte die AfD-Fraktion geklagt.

Die AfD sieht die Vorgaben des Paritätsgesetzes als einen "schweren Eingriff in die Chancengleichheit der Parteien", sagte ihr Ko-Landesvorsitzender Stephan Möller. Für die Linken-Abgeordnete Anja Müller spricht es Bände, dass mit der AfD ausgerechnet die Fraktion gegen diese Regelungen klage, die zum einen selbst ein eher mittelalterliches Frauenbild vertrete und zum anderen - gegebenenfalls auch deshalb - große Schwierigkeiten habe, selbst Frauen zur Kandidatur zu motivieren.

Thüringen hatte nach Brandenburg im Januar 2019 als zweites Bundesland ein Paritätsgesetz verabschiedet. Auch dort werden die Regelungen durch das Verfassungsgericht des Landes geprüft.

Nach der Wahl im Oktober gehören dem Landtag in Erfurt nur noch 28 statt zuvor 38 weibliche Abgeordnete an. Die Frauenquote ist bei 90 Mandaten (zuvor 91) von 42 auf 31 Prozent gesunken. Die wenigsten Frauen sitzen in den Reihen der CDU (zwei bei 19 Männern) - und in der AfD-Fraktion (drei zu 19). Einzig bei den Grünen sind die Herren in der Unterzahl (zwei zu drei).