Häufiger Sperrzeiten beim Arbeitslosengeld

Häufiger Sperrzeiten beim Arbeitslosengeld

Düsseldorf (epd). Beim Arbeitslosengeld-Bezug werden häufiger sogenannte Sperrzeiten verhängt. Das geht laut einem Bericht der Düsseldorfer "Rheinischen Post" (Montag) aus Daten hervor, die die Bundesagentur für Arbeit auf Anfrage der Linksfraktion im Bundestag zusammengestellt hat. Hätten die Arbeitsagenturen 2014 noch insgesamt knapp 720.000 Sperrzeiten verhängt, seien es 2018 bereits fast 800.000 gewesen.

Auch im Verlauf des vergangenen Jahres sei die durchschnittliche monatliche Zahl der Sperrzeiten bis Oktober weiter leicht gestiegen. Aktuellere Daten lägen noch nicht vor.

Das Arbeitslosengeld ist eine Versicherungsleistung. Arbeitnehmer und Arbeitgeber zahlen jeweils die Hälfte des monatlichen Beitrags in die Arbeitslosenversicherung ein, um die Beschäftigten gegen eine kurzfristige Erwerbslosigkeit abzusichern. Wer allerdings gegen Auflagen verstößt oder seinen Job selbst kündigt, muss mit einer Sperrzeit von bis zu zwölf Wochen rechnen. Die maximale Bezugszeit des Arbeitslosengeldes verringert sich um diese Frist.

Die meisten Sperrzeiten wurden dem Bericht zufolge verhängt, weil sich Betroffene zu spät arbeitslos meldeten. Ihre Zahl sei 2018 gegenüber 2014 um elf Prozent auf knapp 295.000 gestiegen. Die höchsten Steigerungsraten habe die Bundesagentur allerdings bei Sperrfristen verzeichnet, die vergeben wurden, weil berufliche Eingliederungsmaßnahmen abgelehnt wurden. Die Zahl der Sperrzeiten aus diesem Grund habe 2018 bei gut 19.000 und damit um 120 Prozent höher gelegen als 2014.

Die Linksfraktion forderte die Abschaffung der Sperrzeiten. "Das Arbeitslosengeld ist kein staatliches Almosen, sondern eine Versicherungsleistung, für die Beschäftigte einzahlen", sagte die Linken-Bundestagsabgeordnete Susanne Ferschl.

epd kfr