Seyran Ates für bundeseinheitliche Kopftuch-Regelung

Seyran Ates für bundeseinheitliche Kopftuch-Regelung
02.02.2020
epd
epd-Gespräch: Lukas Philippi

Berlin (epd). Die Berliner Rechtsanwältin und Mitgründerin einer liberalen Moscheegemeinde, Seyran Ates, hat sich für eine bundeseinheitliche Regelung für religiöse Symbole im öffentlichen Dienst ausgesprochen. "Aktuell ist die Rechtslage unerträglich, egal ob ich für oder gegen ein Kopftuchverbot bin", sagte Ates dem Evangelischen Pressedienst (epd) in Berlin. Hintergrund sind unterschiedliche Regelungen zu religiösen Symbolen, etwa bei Lehrerinnen in den einzelnen Bundesländern. "Diese Rechtslage ist für einen demokratischen Rechtsstaat ungesund", betonte Ates.

Die Rechtsanwältin hatte in der Vergangenheit bereits in mehreren Fällen die Berliner Senatsbildungsverwaltung vor Gericht vertreten. Dabei ging es jeweils um Klagen von kopftuchtragenden muslimischen Lehramtsanwärterinnen gegen das Berliner Neutralitätsgesetz. Dieses sieht vor, dass religiöse Symbole in öffentlichen Schulen - mit Ausnahme von beruflichen Schulen - von Lehrkräften nicht getragen werden dürfen.

Am 23. April verhandelt das Bundesarbeitsgericht erstmals eine Klage im Zusammenhang mit dem Berliner Neutralitätsgesetz. Ates nannte in dem Zusammenhang die jüngste Kopftuch-Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes vom 27. Januar 2015 "realitätsfern". Danach ist ein Kopftuchverbot erst rechtens, wenn eine konkrete Störung des Schulfriedens festgestellt wurde. "Eine verfassungskonforme Auslegung des Berliner Neutralitätsgesetzes ist auf dieser Grundlage nicht möglich", kritisierte Ates.

"Karlsruhe muss eine klare und nicht in unterschiedliche Richtungen interpretierbare Entscheidung fällen", fügte sie mit Blick auf eine weitere Entscheidung der Verfassungsrichter hinzu: "Wir brauchen für das gesamte Bundesgebiet eine einheitliche Lösung, egal in welche Richtung." Die aktuelle Rechtslage führe immer wieder zu Konflikten.

Deshalb fände sie es gut, wenn Karlsruhe das Berliner Neutralitätsgesetz auf eine mögliche Verfassungswidrigkeit hin prüfe. "Es wäre für das ganze Land hilfreich, wenn die Kopftuchfrage vom höchsten Gericht entschieden wird, egal in welche Richtung", sagte Ates.

Ates stand zuletzt massiv in der Kritik. Im Dezember war bekanntgeworden, dass sie vom Betreiber des Berliner Bordells "Artemis" einen Privatkredit über 45.000 Euro angenommen hatte. Ates hatte dort für ein Buch über Prostitution recherchiert. In einem "Interview" mit der Wochenzeitung "Die Zeit" (27. Dezember) erklärte sie, "dieser Kredit war falsch und unpassend", wie sie inzwischen einsehe.